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== Satzung Badischer Go-VerbandVerein ==
=== § 1 – Name, Sitz und Geschäftsjahr ===
;(1): Der Verein führt den Namen {{Zitat|Badischer Go-VerbandVerein}}. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er den Zusatz „eingetragener Verein“ in der abgekürzten Form „e. V.“
;(2): Der Verein hat seinen Sitz in Karlsruhe/Baden.
;(3): Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
;(2): Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein Aufnahmeantrag. Dieser muss schriftlich oder in Textform an das Präsidium gestellt werden. Über die Aufnahme entscheidet das Präsidium. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.
;(3): Die Kündigung der Mitgliedschaft kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende des Kalenderjahres erfolgen. Sie ist schriftlich zu erklären.
;(4): Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es dem Zweck des Vereins zuwiderhandelt oder dessen Ansehen schädigt. Den Ausschluss beschließt das Präsidium. Gegen diesen Beschluss ist binnen eines Monats Beschwerde an dendie VerbandstagMitgliederversammlung zulässig.
;(5): Es wird unterschieden zwischen Aktiven Mitgliedern, Familienmitgliedern und Fördermitgliedern.
:(a) Aktives Mitglied und Familienmitglieder können nur natürliche Personen werden.
===§ 4 – Mitgliedsbeitrag===
 
Die Höhe des jährlichen Beitrags wird vomvon der VerbandstagMitgliederversammlung festgelegt. Die von der VerbandstagMitgliederversammlung beschlossene [[Gospiel:Baden/Beitragsordnung|Beitragsordnung]] regelt das Nähere, insbesondere die Höhe eines Beitrags, die Rabattmöglichkeiten durch das Präsidium und die Fälligkeit.
 
===§ 5 – Organe ===
;(1): Organe des Vereins sind:
: (a) derdie VerbandstagMitgliederversammlung,
: (b) der Vorstand als gesetzlicher Vertreter,
: (c) das Präsidium,
: (e) der Fachbeirat
;(2): Die Mitarbeit in den Organen ist ehrenamtlich. Ein Auslagenersatz bleibt davon unberührt.
===§ 6 – VerbandstagMitgliederversammlung===
;(1): Oberstes Organ des Vereins ist derdie VerbandstagMitgliederversammlung. Er besteht aus den Mitgliedern.
;(2): DerDie VerbandstagMitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
: a) ErSie beschließt die Satzung des Vereins und ihre Änderungen,
: b) ersie gibt Empfehlungen für die Arbeit des Vereins,
: c) ersie wählt die Mitglieder des Vorstandes, des weiteren Präsidiums und die Kassenprüfer,
: d) ersie nimmt den Rechenschaftsbericht des Vorstandes, den Kassenbericht und den Kassenprüfbericht entgegen und erteilt Entlastung,
: e) ersie beschließt über die Erhebung und Höhe von Mitgliedsbeiträgen,
: f) ersie entscheidet über Beschwerden nach § 3 Abs. 4,
: g) ersie kann die Auflösung des Vereins beschließen.
;(3) : DerDie VerbandstagMitgliederversammlung wird jährlich im 2. Quartal abgehalten. Einen abweichenden Termin darf der Vorstand nur aus wichtigem Grund bestimmen.
: Er wird von dem Präsidenten unter Angabe der Tagesordnungspunkte mindestens 14 Tage vorher schriftlich einberufen.
: Er muss auch einberufen werden, wenn ein schriftlich begründeter Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder vorliegt.
;(4) : Anträge der Mitglieder zur Tagesordnung sind mindestens eine Woche vorher bei dem VorsitzendenPräsidenten schriftlich einzureichen. DerDie VerbandstagMitgliederversammlung wird von dem Präsidenten oder einem der Vizepräsidenten geleitet.
;(5) :DerDie VerbandstagMitgliederversammlung ist grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig. Jedes Aktive Mitglied hat eine Stimme. Natürliche Personen sind erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres stimmberechtigt. Familienmitglieder und Fördermitglieder haben kein Stimmrecht, aber Rederecht.
: Eine Stimmübertragung auf ein anderes, Aktives Mitglied ist zulässig. Keine Person darf mehr als 3 Stimmen auf sich vereinigen.
;(6) : Bei der Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.
;(7) : Satzungsänderungen, Zweckänderungen, Abberufungen des Präsidiums oder eines seiner Mitglieder bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmen. Solche Gegenstände der Tagesordnung sind durch schriftliche Vorlagen, die mit der Einladung zur VerbandstagesMitgliederversammlung zu versenden sind, zu begründen.
;(8) : Über die Beschlüsse desder VerbandstagesMitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie ist von dem Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen und zu veröffentlichen.
 
===§ 7 – Vorstand ===
; (1) : Gesetzlicher Vertreter im Sinne des § 26 BGB ist der Vorstand, der aus dem Präsidenten und den Vizepräsidenten besteht.
; (2) : Die Vorstandsmitglieder sind einzelvertretungsberechtigt.
; (3) : Der Vorstand wird ermächtigt, solche Satzungsänderungen selbstständig vorzunehmen, die das Registergericht oder die Finanzbehörden aus vereins- oder steuerrechtlichen Gründen fordern. Über entsprechende Änderungen sind die Mitglieder spätestens auf demder folgenden VerbandstagMitgliederversammlung zu informieren.
; (4) : Die Vertretung im Innenverhältnis regelt die Geschäftsordnung.
 
: e) der Referent für Chronik
: f) der Referent für Go-Club-Betreuung
; (2) : Das Präsidium wird vomvon Verbandstagder Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Seine Mitglieder bleiben in jedem Fall im Amt bis zur Wahl ihres Nachfolgers. Wiederwahl ist möglich.
; (3) : Das Präsidium regelt alle Vereinsangelegenheiten, soweit sie satzungsgemäß nicht einem anderen Organ des Vereins vorbehalten sind.
; (4) : Die Sitzungen des Präsidiums werden vom Präsidenten nach Bedarf mit einer Einladungsfrist von einer Woche einberufen.
: (b) die Ehrenpräsidenten kraft Amtes
: (c) je ein Vertreter jedes weiteren Referats
: (d) je ein Vertreter pro Go-Club des Badischen Go-Verbandes,Vereins mit beratender Stimme.
: Die Mitglieder nach (c) werden durch das Präsidium in ihr Amt berufen oder abberufen, was vomvon Verbandstagder Mitgliederversammlung zu bestätigen ist.
: Die Mitglieder nach (d) werden durch die Aktiven Mitgliedern des jeweiligen Badischen Go-Clubs gewählt.
; (2) : Das erweiterte Präsidium wird vom Präsidenten mindestens einmal im Jahr einberufen.
: (a) die Lösung organisatorischer Fragen des Vereins und seiner Gliederungen,
: (b) die Klärung von Sachfragen zwischen den einzelnen Sachgebieten,
: (c) die Vorberatung von Anträgen für dendie VerbandstagMitgliederversammlung,
: (d) die Beratung des Haushaltsplanes.
;(3) : Über die Beschlüsse des erweiterten Präsidiums ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie ist von dem Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen und zu veröffentlichen.
; (1) : Der Fachbeirat unterstützt die Arbeit des Vereins inhaltlich und fachlich.
; (2): Der Fachbeirat setzt sich zusammen aus:
: (a) Aktiven Mitgliedern, die eine Nicht-Jugend-Meisterschaft des VerbandesVereins gewonnen haben.
: (b) Aktiven Mitgliedern, die eine Jugend-Meisterschaft des VerbandesVereins gewonnen haben.
: (c) Vertreter von Go-Organisationen und sachkundige Dritte
: Die Mitglieder nach (a) gemäß Amt oder Auszeichnung (Meisterschaft) auf Lebenszeit.
: Die Mitglieder nach (b) gemäß Amt oder Auszeichnung (Meisterschaft) bis zum 22. Lebensjahr.
: Die Mitglieder nach (a) und (b) müssen Vereinsmitglieder sein.
: Die Organisationen der Mitglieder nach (c) werden vomvon Verbandstagder Mitgliederversammlung bestimmt. Die Mitglieder nach (c) selbst werden durch das Präsidium in ihr Amt berufen oder abberufen, was vomvon der VerbandstagMitgliederversammlung zu bestätigen ist, dies können auch Nicht-Vereinsmitglieder sein.
; (3) : DerDie VerbandstagMitgliederversammlung gibt dem Fachbeirat eine Ordnung, die Näheres regelt.
; (4) : Der VerbandVerein stellt dem Fachbeirat eine geeignete Online-Plattform zur Zusammenarbeit zur Verfügung.
=== § 11 – Go-Club ===
; (1): Der VerbandVerein gliedert sich in Ortsgruppen, die Badischer Go-Club genannt werden.
; (2): Orte mit sehr wenigen Aktiven Mitgliedern können sich zu einem regionalen Go-Club zusammenschließen.
; (3): Über die Gründung entscheidet das Präsidium, was vomvon Verbandstagder Mitgliederversammlung zu bestätigen ist.
; (4): Pro Ort soll es nur einen Go-Club geben. Orte mit mehr als 40 Aktiven Mitgliedern können weitere Go-Clubs beantragen.
; (5): Die Ortsgruppen sind Bestandteil des VerbandesVereines und wählen einen Sprecher aus den Aktiven Mitgliedern für das erweiterte Präsidium.
; (6): Mitglieder die keiner Ortsgruppe angehören, bilden den virtuellen Go-Club Baden, diese wählen keinen Sprecher.
; (7): Die Auflösung eines Go-Clubs kann nur derdie VerbandstagMitgliederversammlung beschließen.
===§ 12 – Finanzen===
;(1) : Die finanziellen Aufwendungen des Vereins sollen durch Mitgliedsbeiträge, öffentliche Zuwendungen und Spenden gedeckt werden.
 
===§ 13 – Kassenprüfung===
; (1) : DerDie VerbandstagMitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer für jeweils ein Jahr.
; (2) : Die Jahresrechnung wird von zwei Kassenprüfern geprüft. Das Ergebnis wird demder VerbandstagMitgliederversammlung vorgelegt.
 
===§ 14 – Auflösung ===
;(1) : Die Auflösung des Vereins kann nur auf einemeiner Verbandstag (Mitgliederversammlung) beschlossen werden, auf der mindestens ein Viertel aller Mitglieder anwesend ist und zu der unter Angabe des Tagesordnungspunktes „Auflösung des Vereins“ eingeladen wurde. Ist dieserdiese VerbandstagMitgliederversammlung nicht beschlussfähig, so ist mit dem Hinweis auf die bisher fehlende Beschlussfähigkeit und erneuter Angabe des Tagesordnungspunktes „Auflösung des Vereins“ binnen vier Wochen eineine weitererweitere VerbandstagMitgliederversammlung einzuberufen, der unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist.
;(2) : Die Liquidation erfolgt - soweit derdie VerbandstagMitgliederversammlung im Auflösungsbeschluss nichts anderes bestimmt - durch den Vorstand i. S. d. § 26 BGB.
===§ 15 – Schlussbestimmung===
Diese Satzung tritt mit Eintragung im Vereinsregister in Kraft.
Karlsruhe, den 22. Oktober 2016
 
Geändert am 17. Dezember 2016
die Gründungsmitglieder
 
das Präsidium
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== Siehe auch ==
* [[Gospiel:Baden/Gründungsversammlung|Gründungsversammlung]]
* [[Gospiel:Baden/Beitragsordnung|Beitragsordnung]]
* [[Gospiel:Baden/Finanzordnung|Finanzordnung]]
* [[Gospiel:Baden/Satzung|Satzung]]
* [[Gospiel:Baden/Kontenrahmen|Kontenrahmen]]
* https://www.badengo.org/
{{BadenGo-Footer}}
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