Difference between revisions of "Gospiel:Baden/Satzung"
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;(2): Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein Aufnahmeantrag. Dieser muss schriftlich oder in Textform an das Präsidium gestellt werden. Über die Aufnahme entscheidet das Präsidium. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.
;(3): Die Kündigung der Mitgliedschaft kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende des Kalenderjahres erfolgen. Sie ist schriftlich zu erklären.
;(4): Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es dem Zweck des Vereins zuwiderhandelt oder dessen Ansehen schädigt. Den Ausschluss beschließt das Präsidium. Gegen diesen Beschluss ist binnen eines Monats Beschwerde an
;(5): Es wird unterschieden zwischen Aktiven Mitgliedern, Familienmitgliedern und Fördermitgliedern.
:(a) Aktives Mitglied und Familienmitglieder können nur natürliche Personen werden.
===§ 4 – Mitgliedsbeitrag===
Die Höhe des jährlichen Beitrags wird
===§ 5 – Organe ===
;(1): Organe des Vereins sind:
: (a)
: (b) der Vorstand als gesetzlicher Vertreter,
: (c) das Präsidium,
: (e) der Fachbeirat
;(2): Die Mitarbeit in den Organen ist ehrenamtlich. Ein Auslagenersatz bleibt davon unberührt.
===§ 6 –
;(1): Oberstes Organ des Vereins ist
;(2):
: a)
: b)
: c)
: d)
: e)
: f)
: g)
;(3) :
: Er wird von dem Präsidenten unter Angabe der Tagesordnungspunkte mindestens 14 Tage vorher schriftlich einberufen.
: Er muss auch einberufen werden, wenn ein schriftlich begründeter Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder vorliegt.
;(4) : Anträge der Mitglieder zur Tagesordnung sind mindestens eine Woche vorher bei dem
;(5) :
: Eine Stimmübertragung auf ein anderes, Aktives Mitglied ist zulässig. Keine Person darf mehr als 3 Stimmen auf sich vereinigen.
;(6) : Bei der Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.
;(7) : Satzungsänderungen, Zweckänderungen, Abberufungen des Präsidiums oder eines seiner Mitglieder bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmen. Solche Gegenstände der Tagesordnung sind durch schriftliche Vorlagen, die mit der Einladung zur
;(8) : Über die Beschlüsse
===§ 7 – Vorstand ===
; (1) : Gesetzlicher Vertreter im Sinne des § 26 BGB ist der Vorstand, der aus dem Präsidenten und den Vizepräsidenten besteht.
; (2) : Die Vorstandsmitglieder sind einzelvertretungsberechtigt.
; (3) : Der Vorstand wird ermächtigt, solche Satzungsänderungen selbstständig vorzunehmen, die das Registergericht oder die Finanzbehörden aus vereins- oder steuerrechtlichen Gründen fordern. Über entsprechende Änderungen sind die Mitglieder spätestens auf
; (4) : Die Vertretung im Innenverhältnis regelt die Geschäftsordnung.
: e) der Referent für Chronik
: f) der Referent für Go-Club-Betreuung
; (2) : Das Präsidium wird
; (3) : Das Präsidium regelt alle Vereinsangelegenheiten, soweit sie satzungsgemäß nicht einem anderen Organ des Vereins vorbehalten sind.
; (4) : Die Sitzungen des Präsidiums werden vom Präsidenten nach Bedarf mit einer Einladungsfrist von einer Woche einberufen.
: (b) die Ehrenpräsidenten kraft Amtes
: (c) je ein Vertreter jedes weiteren Referats
: (d) je ein Vertreter pro Go-Club des Badischen Go-
: Die Mitglieder nach (c) werden durch das Präsidium in ihr Amt berufen oder abberufen, was
: Die Mitglieder nach (d) werden durch die Aktiven Mitgliedern des jeweiligen Badischen Go-Clubs gewählt.
; (2) : Das erweiterte Präsidium wird vom Präsidenten mindestens einmal im Jahr einberufen.
: (a) die Lösung organisatorischer Fragen des Vereins und seiner Gliederungen,
: (b) die Klärung von Sachfragen zwischen den einzelnen Sachgebieten,
: (c) die Vorberatung von Anträgen für
: (d) die Beratung des Haushaltsplanes.
;(3) : Über die Beschlüsse des erweiterten Präsidiums ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie ist von dem Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen und zu veröffentlichen.
; (1) : Der Fachbeirat unterstützt die Arbeit des Vereins inhaltlich und fachlich.
; (2): Der Fachbeirat setzt sich zusammen aus:
: (a) Aktiven Mitgliedern, die eine Nicht-Jugend-Meisterschaft des
: (b) Aktiven Mitgliedern, die eine Jugend-Meisterschaft des
: (c) Vertreter von Go-Organisationen und sachkundige Dritte
: Die Mitglieder nach (a) gemäß Amt oder Auszeichnung (Meisterschaft) auf Lebenszeit.
: Die Mitglieder nach (b) gemäß Amt oder Auszeichnung (Meisterschaft) bis zum 22. Lebensjahr.
: Die Mitglieder nach (a) und (b) müssen Vereinsmitglieder sein.
: Die Organisationen der Mitglieder nach (c) werden
; (3) :
; (4) : Der Verein stellt dem Fachbeirat eine geeignete Online-Plattform zur Zusammenarbeit zur Verfügung.
=== § 11 – Go-Club ===
; (1): Der Verein gliedert sich in Ortsgruppen, die Badischer Go-Club genannt werden.
; (2): Orte mit sehr wenigen Aktiven Mitgliedern können sich zu einem regionalen Go-Club zusammenschließen.
; (3): Über die Gründung entscheidet das Präsidium, was
; (4): Pro Ort soll es nur einen Go-Club geben. Orte mit mehr als 40 Aktiven Mitgliedern können weitere Go-Clubs beantragen.
; (5): Die Ortsgruppen sind Bestandteil des Vereines und wählen einen Sprecher aus den Aktiven Mitgliedern für das erweiterte Präsidium.
; (6): Mitglieder die keiner Ortsgruppe angehören, bilden den virtuellen Go-Club Baden, diese wählen keinen Sprecher.
; (7): Die Auflösung eines Go-Clubs kann nur
===§ 12 – Finanzen===
;(1) : Die finanziellen Aufwendungen des Vereins sollen durch Mitgliedsbeiträge, öffentliche Zuwendungen und Spenden gedeckt werden.
===§ 13 – Kassenprüfung===
; (1) :
; (2) : Die Jahresrechnung wird von zwei Kassenprüfern geprüft. Das Ergebnis wird
===§ 14 – Auflösung ===
;(1) : Die Auflösung des Vereins kann nur auf
;(2) : Die Liquidation erfolgt - soweit
===§ 15 – Schlussbestimmung===
Diese Satzung tritt mit Eintragung im Vereinsregister in Kraft.
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