Verein:Karlsregion/Beitragsordnung 2015
Karlsregion e. V.
Beitragsordnung Karlsregion e. V., Stutensee
Die Beitragsordnung wurde am 24. September 2014 wie folgt von der Mitgliederversammlung beschlossen und gilt ab 1. Januar 2015.
§ 1 Höhe der Beiträge
Der Mitgliedsbeitrag pro Kalenderjahr wird vom Mitglied im Voraus selbst festgelegt.
Der Mindestbeitrag für Neumitglieder beträgt 171,50 Euro.
Der Vorstand kann in begründeten Fällen auf Antrag über eine vorläufige Stundung des Mitgliedsbeitrags entscheiden.
§ 2 Ermäßigung
Der Vorstand kann in begründeten Fällen über eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags entscheiden.
§ 3 Fälligkeit
Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. Januar bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags in voller Höhe fällig.
Der volle Mitgliedsbeitrag ist auch dann zu entrichten, wenn die Mitgliedschaft innerhalb eines laufenden Kalenderjahres beginnt oder endet.
§ 4 Zahlungsweise
Die Zahlung des Beitrages erfolgt per Überweisung oder Barzahlung an den Schatzmeister.
§ 5 Aufnahmegebühren
Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
Siehe auch
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