Stiftung:Initiativenlogbuch

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Initiative Fächerstiftung

Initiative Fächerstiftung

Interne Seiten der Initiative

Die Karlsruhe-Stiftung der Bürger soll eine transparente Stiftung werden, daher werden wir unsere internen Seiten der Stiftungsinitiative hier öffentlich machen.


Akteure in der Fächerstiftung

Geldstifter

Für den Vermögensaufbau benötigt die Stiftung Geld. Dies soll aus der Mitte der Gesellschaft kommen. Wir wollen junge Menschen ermutigen, erstmals zu stiften und sei es nur mit einem geringen (noch festzusetzenden) Betrag.

Am Anfang benötigt die Stiftung zusätzliche Spenden, um erste Aktivitäten entfalten zu können, solange die Zinsen aus dem Kapital das noch nicht ermöglichen, hier zählt jeder Euro.

Das Stiftungskapital soll von einer möglichst großen Zahl von Bürgern kommen, es sind aber auch Stiftungen und Unternehmen aus Karlsruhe eingeladen, sich am Aufbau zu beteiligen, um den Standort Karlsruhe noch liebenswerter zu machen.

Zeitstifter

Da die Fächerstiftung auch operativ tätig wird, benötigt sie Freiwillige, die Zeit und Wissen spenden. Sei es im Vorstand oder in einzelnen Vorhaben. Diese sollen die Vielfalt Karlsruhes widerspiegeln. Die Stiftung soll so arbeiten, dass Berufstätige sich engagieren können, und Menschen jedes Alters sich gerne engagieren.


Struktur der Fächerstiftung

Vorbemerkungen
Dies ist eine erste Betrachtung zu Gremien und Organen der Stiftung. Dies kann sich bis zur Gründung noch ändern.
Die Stiftung selbst ist eine unabhängige Rechtsperson, sie hat keine Eigentümer und keine Mitglieder.

Das Kontrollorgan der Stiftung ist der Stiftungsrat (in anderen Stiftungen Kuratorium genannt), das ausführende Organ der Vorstand.

Dazu gibt es zur Mitwirkung an der aktiven Stiftungsarbeit das Stiftungsforum und mehrere Stiftungsbereiche.

Stiftungsrat

Der Stiftungsrat ist das Kontrollgremium der Stiftung.

Er besteht aus 9 bis 15 Personen.

Der erste Stiftungsrat wird bei der Gründung bestellt und zwar ein Drittel der Mitglieder für 2 Jahre, ein Drittel für 4 Jahre und ein Drittel für 6 Jahre.

Danach wählt der Stiftungsrat seine Mitglieder selbst für jeweils 6 Jahre. Wiederbestellung, auch mehrmalige, ist möglich.

Zu seinen Aufgaben gehören unter anderen:

  • Er wählt und kontrolliert den Vorstand (außer Gründungsvorstand)
  • Er nimmt den Bericht des Vorstands entgegen.
  • Er ist für Satzungsänderungen zuständig.
  • Er erlässt die Anlagerichtlinien für die Stiftung.

Der Stiftungsrat ist ehrenamtlich tätig und die Mitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung

Die Stiftungsratsmitglieder sollen selbst gestiftet haben.

Vorstand

Der Vorstand ist das ausführende Gremium ist der Stiftung. Er besteht aus 5 bis 9 Personen.

Der erste Vorstand wird bei der Gründung bestellt und zwar ein Drittel der Mitglieder für 1 Jahr, ein Drittel für 2 Jahre und ein Drittel für 3 Jahre.

Danach wählt der Stiftungsrat die Vorstandsmitglieder für jeweils 3 Jahre. Wiederbestellung, auch mehrmalige, ist möglich.

Der Vorstand berichtet an das Stifterforum und den Stiftungsrat.

Er wird von einer Geschäftsstelle (mind. Halbtags-Bürokraft) von Anfang an unterstützt. Er wird (sobald die Stiftung sich das leisten kann und der Stiftungsrat zustimmt) von einer hauptamtlichen Geschäftsführung unterstützt.

Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig und die Mitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung.

Die Vorstandsmitglieder sollen selbst gestiftet haben. Der Gründungsvorstand soll Mitglieder aus den Generationen 18–39 , 40–59 und Ü60 haben.

Stiftungsforum

Das Stiftungsforum ist ein Gremium, in dem jede Person, die Geld stiftet, auf Lebenszeit einen Sitz hat.

Das Gremium wird vom Vorstand über die Arbeit der Stiftung informiert und gibt Anregungen an den Vorstand.

Stiftungsbereiche

Für die inhaltliche Arbeit bildet der Vorstand Stiftungsbereiche.

Diese Gremien sind unterstützend für die Stiftung tätig. Es gibt Stiftungsbereiche für inhaltlichen Themen der Förderung (Soziales, Bildung, Lokales, Internationales, Natur, Kultur, … ) und für die Stiftungsarbeit.

Bei der Stiftungsarbeit gibt es beispielsweise Fachbereiche für Vermögensverwaltung, Mittelbeschaffung, Öffentlichkeitsarbeit und die Betreuung der Menschen und Organisationen, die gespendet oder gestiftet haben.

Wahlverfahren für Vorstand und Stiftungsrat

Um eine Dauerhaftigkeit der Stiftungsarbeit zu gewährleisten, werden Stiftungsrat und Vorstand nicht komplett neu gewählt sondern immer nur ein Drittel der Mitglieder. Ein ähnliches Verfahren ist das Klassen-Wahlverfahren des Senats der Vereinigten Staaten.

Das heißt für die Stiftung, dass die Sitze der Organe gedrittelt und in die Klassen A, B und C aufgeteilt werden.

Bei der Erstbesetzung beträgt die Amtszeit in Klasse A nur ein Drittel, in Klasse B nur zwei Drittel der üblichen Amtszeit.

Beispiel Stiftungsrat (bei Gründung 2015)

  • 5 Sitze Klasse A werden 2015 für 2 Jahre vergeben,
  • 5 Sitze Klasse B werden 2015 für 4 Jahre vergeben,
  • 5 Sitze Klasse C werden 2015 für 6 Jahre vergeben,

und dann

  • 5 Sitze Klasse A werden 2017 für 6 Jahre vergeben,
  • 5 Sitze Klasse B werden 2019 für 6 Jahre vergeben,
  • 5 Sitze Klasse C werden 2021 für 6 Jahre vergeben,

so dass alle 2 Jahre maximal 5 von 15 Mitgliedern neu in den Stiftungsrat kommen. Für den Vorstand gilt das entsprechend.


Fahrplan zur Stiftung

Die Ziele werden bei Bedarf nachvollziehbar angepasst.

Die Ziele für die nächste Zeit

  • bis Ende November 2013
    • 20 Bürger als potentielle Gründungsstifter
  • bis Ende Februar 2014
    • ein mit der zuständigen Stiftungsbehörde abgestimmter Satzungsentwurf.
  • bis Mitte März 2014
    • ein mit dem zuständigen Finanzamt abgestimmter Satzungsentwurf.
  • bis Ende Oktober 2014
    • ein gemeinnütziger eingetragener Verein, der erste Projekte bis zur Errichtung der Stiftung tragen kann. Siehe Karlsregion e. V.
  • bis Ende Juli 2015
    • insgesamt mindestens 100 Bürger als Gründungsstifter, die jeweils (mindestens) 1,715€ Stiftungskapital zusagen.
    • mindestens 300,000€ Kapital- und Spendenzusagen. Hier sind auch Stiftungen und Unternehmen eingeladen, sich zu beteiligen.
  • 24. September 2015
    • Gründung der Stiftung, erst zu diesem Zeitpunkt muss das zugesagte Stiftungskapital bereitgestellt werden.
    • Eröffnung der Geschäftsstelle
    • ein erstes konkretes Jugendprojekt
    • ein erstes konkretes Projekt für alte Menschen

Mittelfristige Ziele

  • Die Stiftung soll Teil eines Netzwerk der etwa 100 gemeinnützigen Stiftungen in Karlsruhe sein.
  • bis 2017: 1715 Stifter, die jeweils (mindestens) 1,715€ Stiftungskapital zustiften.

Langfristige Ziele

  • Ein eigenes Stiftungshaus als zentrale Anlaufstelle für bürgerschaftliches Engagement.


Mögliche Rechtskonstruktionen für eine Bürgerstiftung

Der Begriff „Stiftung“ ist nicht geschützt. Es gibt Vereine oder Firmen, die sich „Stiftung“ nennen. Mit Stiftung[1] ist auf hier immer die Rechtsform der Stiftung gemeint. Im Folgenden werden alternative Stiftungskonstruktionen dargestellt. Ihr gemeinsames Ziel ist, in der Kommune Gutes zu tun und die Bürger an der Umsetzung zu beteiligen.

Die Kommunale Stiftung für Bürger

Eine Gemeinde kann eine kommunale Stiftung einrichten. Sie ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet:

  • Die Verwaltungskosten der Stiftung trägt die Kommune.
  • Der Vorstand wird durch die Spitze der Kommunalverwaltung gestellt und ggf. an eine Geschäftsführung delegiert. Dort wird auch über die Vergabe von Fördermitteln entschieden.
  • Aufsichtsgremium ist zum Beispiel der Gemeinderat.
  • Das Geld der Stiftung kommt, soweit zulässig, aus dem Kommunalhaushalt und wird durch Zustiftungen von Bürgern zu Lebzeiten oder testamentarisch erweitert.
  • Die Stiftung ist rein fördernd aktiv.

In Karlsruhe existiert eine solche Stiftung. Sie heißt „Vereinigte Stiftungen der Stadt Karlsruhe“.[2]

Die Stiftung mit einem Kreditinstitut

Ein Kreditinstitut kann eine Stiftung des bürgerlichen Rechts einrichten. Sie ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet

  • Die Verwaltungskosten der Stiftung trägt das Kreditinstitut.
  • Der Vorstand wird durch die Führung des Kreditinstituts gestellt und ggf. an eine Geschäftsführung delegiert. Dort wird über die Vergabe von Fördermitteln entschieden.
  • Das Aufsichtsgremium kommt aus dem Umfeld des Kreditinstituts und besteht zum Beispiel aus ehemaligen Bankdirektoren.
  • Das Grundstockvermögen der Stiftung wird vom Kreditinstitut eingebracht, das damit auch alleiniger Gründer ist. Es wird durch Zustiftungen von Kunden des Kreditinstituts zu Lebzeiten oder testamentarisch erweitert.
  • Die Stiftung ist rein fördernd aktiv.

In Karlsruhe verfügen mehrere Kreditinstitute über solch eine Stiftung so die Sparkasse, die Volksbank, die BBBank etc..[3]

Die Stiftung mit kommunaler Hilfe

Eine Gemeinde kann eine Stiftung des bürgerlichen Rechts anregen und Bürger ermutigen, sich daran zu beteiligen. Der wesentliche Unterschied zur kommunalen Stiftung ist, dass Bürger der Kommune die Stifter sind und nicht die Gemeinde selbst. Die kommunale Hilfe besteht dabei in der administratorischen Unterstützung. Folgende Merkmale sind zu nennen:

  • Die Verwaltungskosten der Stiftung trägt die Kommune, beispielsweise durch Einbindung in die Kommunalverwaltung.
  • Der Vorstand besteht aus Bürgern und (ehemaligen und aktiven) Mitgliedern der Stadtverwaltung. Die Vorstandsarbeit wird ggf. an eine Geschäftsführung delegiert. Dort wird auch über die Vergabe von Fördermitteln entschieden.
  • Als Aufsichtsgremium kommen verdiente Bürger und (ehemalige und aktive) Mitglieder der Verwaltungsspitze und Mitglieder des Gemeinderats in Betracht.
  • In weitere Gremien werden Bürger ehrenamtlich eingebunden.
  • Das Geld der Stiftung kommt von Bürgern und Unternehmen. Es kann aus kommunalen Mitteln (kommunale Betriebe, Gemeindehaushalt, ...) aufgestockt werden. Aus rechtlichen Gründen darf es nur eine untergeordnete finanzielle Beteiligung der Gemeinde geben, da es keine kommunale Stiftung ist.
  • Die Stiftung ist fördernd und operativ tätig. Das bedeutet, dass die Stiftung sowohl Projekte Dritter fördern als auch eigenständige Projekte realisieren kann.

Stiftungen dieser Art bergen die Gefahr, dass der Gemeinderat oder die Stadtverwaltung der Stiftung Aufgaben zuweist. Dadurch werden Ressourcen der Stiftung gebunden und somit ihr Handlungsspielraum eingeschränkt.

Die Stiftung von Bürgern für Bürger

Bürger können gemeinschaftlich eine Stiftung des bürgerlichen Rechts einrichten und damit Gutes tun. Der wesentliche Unterschied zu den bisherigen Modellen besteht darin, dass die Stiftung sowohl von der Gemeinde als auch von Unternehmen wie Kreditinstituten unabhängig ist. Sie wird von Bürgern für Bürger eingerichtet. Sie ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet:

  • Die Verwaltungskosten der Stiftung trägt die Stiftung. Die Kosten werden transparent ausgewiesen.
  • Der Vorstand wird von Bürgern gestellt und ggf. teilweise an eine Geschäftsführung delegiert.
  • Im Stiftungsvorstand wird über die Vergabe von Fördermitteln entschieden. Gremien können den Vorstand hierzu fachkundig beraten.
  • Als Mitglieder des Aufsichtsgremiums kommen Stifter in Frage.
  • Das Grundstockvermögen der Stiftung kommt von Bürgern und Unternehmen. Es wird durch Zustiftungen von Bürgern zu Lebzeit oder testamentarisch erweitert, aber auch durch Zustifungen privater und kommunaler Unternehmen.
  • Die Stiftung ist fördernd und operativ tätig.

Gerade die Unabhängigkeit der Stiftung von Personen, Unternehmen, Stadtverwaltung und politischen Gremien ist ein wesentlicher Vorteil dieser Stiftungsform. Sie eröffnet die Möglichkeit, ein breiteres Publikum für das bürgerschaftliche Engagement zu gewinnen.

Die „Inititative Fächerstiftung“ strebt diese Form der Stiftung an.


Was bisher geschah

August 2013

Am 4. August 2013 trafen sich Hauke Löffler und Wilhelm Bühler zu einem ersten Planungstreffen. In Einzelgesprächen mit Dritten wurde die Gründung einer Bürgerstiftung diskutiert und geprüft.

September 2013

Am 17. September 2013 wurde der European Dialogue Silver Award an Wilhelm Bühler verliehen. In seinen Dankesworten macht er die Gründung der Bürgerstiftung öffentlich. Die BNN Karlsruhe berichten am Folgetag.

Oktober 2013

Zur Konkretisierung der Initiative bezüglich Inhalt und Struktur wurden zahlreiche Gespräche geführt. Die Zwischenergebnisse wurden im Internet veröffentlicht.

Es gab außerdem ein erstes Gespräch mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe, der zuständigen Stiftungsbehörde.

Die ersten 10 potentiellen Gründungsstifter haben je 1715 Euro zugesagt.

November 2013

Es wurden weitere Gespräche geführt und die Zwischenergebnisse im Internet veröffentlicht.

Ein erster Satzungsentwurf liegt dem Regierungspräsidium Karlsruhe zur Prüfung vor.

Die ersten 11 potentiellen Gründungsstifter haben je mindestens 1715 Euro zugesagt.

Dezember 2013

Der Satzungsentwurf wurde vom Regierungspräsidium noch nicht geprüft, dies erfolgt voraussichtlich Anfang 2014.

In der ersten Monatshälfte gab es weitere, konstruktive Gespräche, beispielsweise mit der Bürgerstiftung Weingarten.

Januar und Februar 2014

Die Satzung wurde im Bereich der Zwecke aus den Erfahrungen anderer Stiftungen heraus und in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe erweitert. Das besondere Wahlverfahren für die Organe nach Vorbild des US-Senats präzisiert.

Die Initiative hat nach einem für die Fächerstadt passenden Namen gesucht und sich für Fächerstiftung entschieden.

Am 27. Februar wurde die Prüfung der Satzung und des Stiftungsnamens Fächerstiftung vom Regierungspräsidium Karlsruhe positiv abgeschlossen.

März und April 2014

Der Satzungsentwurf wurde Ende Februar beim Finanzamt Karlsruhe-Stadt zur Prüfung der Gemeinnützigkeit eingereicht. Er wurde im März vom Finanzamt positiv geprüft.

Dieser Satzungsentwurf ( http://www.faecherstiftung.de/satzung ) wurde auf der Homepage veröffentlicht und die ersten Gründungsstifter haben der Veröffentlichung ihrer Namen zugestimmt ( http://www.faecherstiftung.de/stifter ) .

Es wurden viele Ideen für Stiftungsaktivitäten gesammelt, vier davon wird die Stiftung direkt nach Errichtung umsetzen und begleiten.

Seit Ende März wird das Logbuch als Rundbrief (Newsletter) fortgesetzt.


Mailanhang für Initiatoren

Textbaustein für Initiatoren über die Initiative
Die Fächerstiftung soll eine neutrale Plattform bieten, auf der einzelne Menschen und gemeinnützige Organisationen ihre konkreten Ideen zu bürgerschaftlichem Engagement in Karlsruhe einbringen, austauschen und umsetzen können. Gegenstand des Engagements ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, von Kultur, Sport und Heimatpflege. Weitere Förderschwerpunkte sowie auch operatives Engagement sind möglich. Wesentlich erscheint, dass sie alle identitätsstiftend für Karlsruhe sind.
Die Stiftung soll von Einzelpersonen unabhängig sein. Sie finanziert sich aus Geld, das Karlsruher Bürger und Unternehmen einbringen, weil diese etwas Gutes für Karlsruhe tun und damit dieser Stadt etwas zurückgeben wollen. Über Einnahmen, Ausgaben und Engagements der Stiftung wird transparent Rechenschaft abgelegt. Die Zweckbindung des eingebrachten Kapitals wird durch die gewählte Rechtsform (Stiftung des bürgerlichen Rechts) garantiert.


Fußnoten

Siehe auch

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