Stiftung:Alternativmodelle für eine Bürgerstiftung

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Initiative Fächerstiftung

Initiative Fächerstiftung

Aus dem Initiativenlogbuch

Mögliche Rechtskonstruktionen für eine Bürgerstiftung

Der Begriff „Stiftung“ ist nicht geschützt. Es gibt Vereine oder Firmen, die sich „Stiftung“ nennen. Mit Stiftung[1] ist auf hier immer die Rechtsform der Stiftung gemeint. Im Folgenden werden alternative Stiftungskonstruktionen dargestellt. Ihr gemeinsames Ziel ist, in der Kommune Gutes zu tun und die Bürger an der Umsetzung zu beteiligen.

Die Kommunale Stiftung für Bürger

Eine Gemeinde kann eine kommunale Stiftung einrichten. Sie ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet:

  • Die Verwaltungskosten der Stiftung trägt die Kommune.
  • Der Vorstand wird durch die Spitze der Kommunalverwaltung gestellt und ggf. an eine Geschäftsführung delegiert. Dort wird auch über die Vergabe von Fördermitteln entschieden.
  • Aufsichtsgremium ist zum Beispiel der Gemeinderat.
  • Das Geld der Stiftung kommt, soweit zulässig, aus dem Kommunalhaushalt und wird durch Zustiftungen von Bürgern zu Lebzeiten oder testamentarisch erweitert.
  • Die Stiftung ist rein fördernd aktiv.

In Karlsruhe existiert eine solche Stiftung. Sie heißt „Vereinigte Stiftungen der Stadt Karlsruhe“.[2]

Die Stiftung mit einem Kreditinstitut

Ein Kreditinstitut kann eine Stiftung des bürgerlichen Rechts einrichten. Sie ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet

  • Die Verwaltungskosten der Stiftung trägt das Kreditinstitut.
  • Der Vorstand wird durch die Führung des Kreditinstituts gestellt und ggf. an eine Geschäftsführung delegiert. Dort wird über die Vergabe von Fördermitteln entschieden.
  • Das Aufsichtsgremium kommt aus dem Umfeld des Kreditinstituts und besteht zum Beispiel aus ehemaligen Bankdirektoren.
  • Das Grundstockvermögen der Stiftung wird vom Kreditinstitut eingebracht, das damit auch alleiniger Gründer ist. Es wird durch Zustiftungen von Kunden des Kreditinstituts zu Lebzeiten oder testamentarisch erweitert.
  • Die Stiftung ist rein fördernd aktiv.

In Karlsruhe verfügen mehrere Kreditinstitute über solch eine Stiftung so die Sparkasse, die Volksbank, die BBBank etc..[3]

Die Stiftung mit kommunaler Hilfe

Eine Gemeinde kann eine Stiftung des bürgerlichen Rechts anregen und Bürger ermutigen, sich daran zu beteiligen. Der wesentliche Unterschied zur kommunalen Stiftung ist, dass Bürger der Kommune die Stifter sind und nicht die Gemeinde selbst. Die kommunale Hilfe besteht dabei in der administratorischen Unterstützung. Folgende Merkmale sind zu nennen:

  • Die Verwaltungskosten der Stiftung trägt die Kommune, beispielsweise durch Einbindung in die Kommunalverwaltung.
  • Der Vorstand besteht aus Bürgern und (ehemaligen und aktiven) Mitgliedern der Stadtverwaltung. Die Vorstandsarbeit wird ggf. an eine Geschäftsführung delegiert. Dort wird auch über die Vergabe von Fördermitteln entschieden.
  • Als Aufsichtsgremium kommen verdiente Bürger und (ehemalige und aktive) Mitglieder der Verwaltungsspitze und Mitglieder des Gemeinderats in Betracht.
  • In weitere Gremien werden Bürger ehrenamtlich eingebunden.
  • Das Geld der Stiftung kommt von Bürgern und Unternehmen. Es kann aus kommunalen Mitteln (kommunale Betriebe, Gemeindehaushalt, ...) aufgestockt werden. Aus rechtlichen Gründen darf es nur eine untergeordnete finanzielle Beteiligung der Gemeinde geben, da es keine kommunale Stiftung ist.
  • Die Stiftung ist fördernd und operativ tätig. Das bedeutet, dass die Stiftung sowohl Projekte Dritter fördern als auch eigenständige Projekte realisieren kann.

Stiftungen dieser Art bergen die Gefahr, dass der Gemeinderat oder die Stadtverwaltung der Stiftung Aufgaben zuweist. Dadurch werden Ressourcen der Stiftung gebunden und somit ihr Handlungsspielraum eingeschränkt.

Die Stiftung von Bürgern für Bürger

Bürger können gemeinschaftlich eine Stiftung des bürgerlichen Rechts einrichten und damit Gutes tun. Der wesentliche Unterschied zu den bisherigen Modellen besteht darin, dass die Stiftung sowohl von der Gemeinde als auch von Unternehmen wie Kreditinstituten unabhängig ist. Sie wird von Bürgern für Bürger eingerichtet. Sie ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet:

  • Die Verwaltungskosten der Stiftung trägt die Stiftung. Die Kosten werden transparent ausgewiesen.
  • Der Vorstand wird von Bürgern gestellt und ggf. teilweise an eine Geschäftsführung delegiert.
  • Im Stiftungsvorstand wird über die Vergabe von Fördermitteln entschieden. Gremien können den Vorstand hierzu fachkundig beraten.
  • Als Mitglieder des Aufsichtsgremiums kommen Stifter in Frage.
  • Das Grundstockvermögen der Stiftung kommt von Bürgern und Unternehmen. Es wird durch Zustiftungen von Bürgern zu Lebzeit oder testamentarisch erweitert, aber auch durch Zustifungen privater und kommunaler Unternehmen.
  • Die Stiftung ist fördernd und operativ tätig.

Gerade die Unabhängigkeit der Stiftung von Personen, Unternehmen, Stadtverwaltung und politischen Gremien ist ein wesentlicher Vorteil dieser Stiftungsform. Sie eröffnet die Möglichkeit, ein breiteres Publikum für das bürgerschaftliche Engagement zu gewinnen.

Die „Inititative Bürgerstiftung Karlsruhe“ strebt diese Form der Stiftung an.


Fußnoten

Siehe auch

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