Stiftung:Alternativmodelle für eine Bürgerstiftung

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Initiative Fächerstiftung

Initiative Fächerstiftung

Aus dem Initiativenlogbuch

Alternativmodelle für eine Bürgerstiftung

Bürgerstiftung ist kein geschützter Begriff. Es gibt auch Vereine oder Firmen, die sich so nennen. Mit Stiftung[1] ist hier immer die Rechtsform Stiftung gemeint.

Es folgt eine Liste von verschiedenen Stiftungsmodellen, deren gemeinsames Ziel es ist, etwas Gutes in der Kommune zu tun und Bürger daran zu beteiligen.

Kommunale Stiftung für Bürger

Eine Kommune kann eine kommunale Stiftung einrichten und damit Gutes tun.

Die Verwaltungskosten der Stiftung trägt die Kommune, beispielsweise durch die Stadtkämmerei.

Der Vorstand wird durch die Spitze der Kommunalverwaltung gestellt und ggf. an eine Geschäftsführung delegiert.

Dort wird auch über die Vergabe von Fördermitteln entschieden.

Aufsichtsgremium ist zum Beispiel der Gemeinderat.

Das Geld der Stiftung kommt, soweit zulässig, aus dem Kommunalhaushalt und wird durch Zustiftungen von Bürgern zu Lebzeiten oder testamentarisch erweitert.

Die Stiftung ist rein fördernd aktiv.

In Karlsruhe gibt es eine solche Stiftung: „Vereinigten Stiftungen der Stadt Karlsruhe“.[2]

Stiftung mit Kreditinstitut

Ein Kreditinstitut kann eine Stiftung des bürgerlichen Rechts einrichten und damit Gutes tun.

Die Verwaltungskosten der Stiftung trägt das Kreditinstitut.

Der Vorstand wird durch die Spitze des Kreditinstituts gestellt und ggf. an eine Geschäftsführung delegiert.

In dieser Postion wird über die Vergabe von Fördermitteln entschieden.

Das Aufsichtsgremium kommt aus dem Umfeld des Kreditinstituts und besteht zum Beispiel aus ehemalige Bankdirektoren.

Das Grundstockvermögen der Stiftung kommt vom Kreditinstitut, das damit auch alleiniger Gründer ist. Es wird durch Zustiftungen von Kunden des Kreditinstituts zu Lebzeiten oder testamentarisch erweitert.

Die Stiftung ist rein fördernd aktiv.

In Karlsruhe verfügen mehrere Kreditinstitute über solch eine Stiftung (Sparkasse, Volksbank, BBBank, ...).[3]

Stiftung mit kommunaler Hilfe

Eine Kommune kann eine Stiftung des bürgerlichen Rechts anregen und Bürger ermutigen, sich daran zu beteiligen.

Die Verwaltungskosten der Stiftung trägt die Kommune, beispielsweise durch Einbindung in die Kommunalverwaltung.

Der Vorstand besteht aus Bürgern und (ehemaligen und aktiven) Mitgliedern der Stadtverwaltung. Die Vorstandsarbeit wird ggf. an eine Geschäftsführung delegiert.

Dort wird auch über die Vergabe von Fördermitteln entschieden.

Als Aufsichtsgremium kommen verdiente Bürger und (ehemalige und aktive) Mitglieder der Verwaltungssitze und Mitglieder des Gemeinderats in Betracht.

In weiteren Gremien werden ehrenamtliche Bürger eingebunden.

Das Geld der Stiftung kommt von Bürgern und Unternehmen. Dies kann aus kommunalen Mitteln (kommunale Betriebe, Gemeindehaushalt, ...) aufgestockt werden. Aus rechtlichen Gründen darf es aber nur eine untergeordnete finanzielle Beteiligung der Gemeinde geben, da es keine kommunale Stiftung ist.

Die Stiftung ist fördernd und operativ aktiv.

Stiftungen dieser Art bergen die Gefahr, dass der Gemeinderat oder die Stadtverwaltung Aufgaben an die Stiftung zuweisen. Dadurch werden Resourcen der Stiftung gebunden und somit deren freier Handlungsspielraum eingeschränkt.

Von Bürgern für Bürger

Bürger können gemeinschaftlich eine Stiftung des bürgerlichen Rechts einrichten und damit Gutes tun.

Die Verwaltungskosten der Stiftung trägt die Stiftung und macht diese transparent.

Der Vorstand wird von Bürgern gestellt und ggf. teilweise an eine Geschäftsführung delegiert.

Dort wird auch über die Vergabe von Fördermitteln entschieden, hierzu bildet der Vorstand sinnvollerweise Gremien, die ihn fachkundig beraten.

Als Mitglieder des Aufsichtsgremiums kommen Stifter in Frage.

Das Grundstockvermögen der Stiftung kommt von Bürgern und Unternehmen. Es wird durch Zustiftungen von Bürgern zu Lebzeit oder testamentarisch erweitert, aber auch durch Zustifungen von privaten und kommunalen Unternehmen.

Die Stiftung ist fördernd und operativ aktiv.

Die Unabhängigkeit von einzelnen Personen, Unternehmen, der Stadtverwaltung und den politischen Gremien, eröffnet die Möglichkeit, weitere Menschen für bürgerschaftliches Engagement zu gewinnen. Eine unabhängige Stiftung kann darüberhinaus noch der Anker für ein Netzwerk der Stiftungen in der Kommune sein.

Diese Form der Stiftung strebt die Inititative Bürgerstiftung Karlsruhe an.


Fußnoten

Siehe auch

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