Stiftung:Struktur der Fächerstiftung Karlsruhe

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Initiative Fächerstiftung

Initiative Fächerstiftung

Aus dem Stiftung:Initiativenlogbuch

Struktur der Fächerstiftung

Vorbemerkungen
Dies ist eine erste Betrachtung zu Gremien und Organen der Stiftung. Dies kann sich bis zur Gründung noch ändern.
Die Stiftung selbst ist eine unabhängige Rechtsperson, sie hat keine Eigentümer und keine Mitglieder.

Das Kontrollorgan der Stiftung ist der Stiftungsrat (in anderen Stiftungen Kuratorium genannt), das ausführende Organ der Vorstand.

Dazu gibt es zur Mitwirkung an der aktiven Stiftungsarbeit das Stiftungsforum und mehrere Stiftungsbereiche.

Stiftungsrat

Der Stiftungsrat ist das Kontrollgremium der Stiftung.

Er besteht aus 9 bis 15 Personen.

Der erste Stiftungsrat wird bei der Gründung bestellt und zwar ein Drittel der Mitglieder für 2 Jahre, ein Drittel für 4 Jahre und ein Drittel für 6 Jahre.

Danach wählt der Stiftungsrat seine Mitglieder selbst für jeweils 6 Jahre. Wiederbestellung, auch mehrmalige, ist möglich.

Zu seinen Aufgaben gehören unter anderen:

  • Er wählt und kontrolliert den Vorstand (außer Gründungsvorstand)
  • Er nimmt den Bericht des Vorstands entgegen.
  • Er ist für Satzungsänderungen zuständig.
  • Er erlässt die Anlagerichtlinien für die Stiftung.

Der Stiftungsrat ist ehrenamtlich tätig und die Mitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung

Die Stiftungsratsmitglieder sollen selbst gestiftet haben.

Vorstand

Der Vorstand ist das ausführende Gremium ist der Stiftung. Er besteht aus 5 bis 9 Personen.

Der erste Vorstand wird bei der Gründung bestellt und zwar ein Drittel der Mitglieder für 1 Jahr, ein Drittel für 2 Jahre und ein Drittel für 3 Jahre.

Danach wählt der Stiftungsrat die Vorstandsmitglieder für jeweils 3 Jahre. Wiederbestellung, auch mehrmalige, ist möglich.

Der Vorstand berichtet an das Stifterforum und den Stiftungsrat.

Er wird von einer Geschäftsstelle (mind. Halbtags-Bürokraft) von Anfang an unterstützt. Er wird (sobald die Stiftung sich das leisten kann und der Stiftungsrat zustimmt) von einer hauptamtlichen Geschäftsführung unterstützt.

Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig und die Mitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung.

Die Vorstandsmitglieder sollen selbst gestiftet haben. Der Gründungsvorstand soll Mitglieder aus den Generationen 18–39 , 40–59 und Ü60 haben.

Stiftungsforum

Das Stiftungsforum ist ein Gremium, in dem jede Person, die Geld stiftet, auf Lebenszeit einen Sitz hat.

Das Gremium wird vom Vorstand über die Arbeit der Stiftung informiert und gibt Anregungen an den Vorstand.

Stiftungsbereiche

Für die inhaltliche Arbeit bildet der Vorstand Stiftungsbereiche.

Diese Gremien sind unterstützend für die Stiftung tätig. Es gibt Stiftungsbereiche für inhaltlichen Themen der Förderung (Soziales, Bildung, Lokales, Internationales, Natur, Kultur, … ) und für die Stiftungsarbeit.

Bei der Stiftungsarbeit gibt es beispielsweise Fachbereiche für Vermögensverwaltung, Mittelbeschaffung, Öffentlichkeitsarbeit und die Betreuung der Menschen und Organisationen, die gespendet oder gestiftet haben.

Wahlverfahren für Vorstand und Stiftungsrat

Um eine Dauerhaftigkeit der Stiftungsarbeit zu gewährleisten, werden Stiftungsrat und Vorstand nicht komplett neu gewählt sondern immer nur ein Drittel der Mitglieder. Ein ähnliches Verfahren ist das Klassen-Wahlverfahren des Senats der Vereinigten Staaten.

Das heißt für die Stiftung, dass die Sitze der Organe gedrittelt und in die Klassen A, B und C aufgeteilt werden.

Bei der Erstbesetzung beträgt die Amtszeit in Klasse A nur ein Drittel, in Klasse B nur zwei Drittel der üblichen Amtszeit.

Beispiel Stiftungsrat (bei Gründung 2014)

  • 5 Sitze Klasse A werden 2014 für 2 Jahre vergeben,
  • 5 Sitze Klasse B werden 2014 für 4 Jahre vergeben,
  • 5 Sitze Klasse C werden 2014 für 6 Jahre vergeben,

und dann

  • 5 Sitze Klasse A werden 2016 für 6 Jahre vergeben,
  • 5 Sitze Klasse B werden 2018 für 6 Jahre vergeben,
  • 5 Sitze Klasse C werden 2020 für 6 Jahre vergeben,

so dass alle 2 Jahre maximal 5 von 15 Mitgliedern neu in den Stiftungsrat kommen. Für den Vorstand gilt das entsprechend.


Siehe auch

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