Gospiel:AkaGo/Mitgliederversammlung/2016-07-27: Difference between revisions

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== Tagesordnung ==
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* Begrüßung durch den Vorsitzenden
* Feststellung der Tagesordnung, Wahl des Protokollführers
* Feststellung des Protokolls der letzten Versammlung: [[Gospiel:AkaGo/Gründungsversammlung/Protokoll|Protokoll der Gründungsversammlung]]
* Bericht von der Anerkennung durch den KIT-AStA
* Diskussion der Satzungsänderung
** Entwurf: siehe unten
* Abstimmung über die neue Satzung
* Bericht des Vorstands
** Teilnahme am [[Gospiel:AkaGo/Weiqi/2016-06-23|Deutsch-Chinesischen Abend des Studentenwerks]]
** Stand der Raumsuche auf dem KIT-Campus Süd
* Sonstiges
== Antrag Satzungsänderung ==
Die aktuelle [[Gospiel:AkaGo/Satzung|AkaGo-Satzung]] soll ergänzt werden, um den neuen Bedingungen des KIT-AStA zu entsprechen, dass die Satzung explizit die Auflösung regelt. Der Paragraf ist aus der Satzung des gemeinnützigen Karlsregion e. V. übernommen, der auch Gastgeber der Mitgliederversammlung der AkaGo ist (vgl. [[Verein:Karlsregion/Satzung|Satzung Karlsregion e. V.]])
 
=== § 8 – Auflösung und Vermögensanfall ===
== Beschreibung ==
; (1) : Die Auflösung der Hochschulgruppe kann nur auf einer Mitgliederversammlung beschlossen werden, auf der mindestens ein Viertel aller Mitglieder anwesend ist und zu der unter Angabe des Tagesordnungspunktes „Auflösung der Hochschulgruppe“ eingeladen wurde. Ist diese Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, so ist mit dem Hinweis auf die bisher fehlende Beschlussfähigkeit und erneuter Angabe des Tagesordnungspunktes „Auflösung der Hochschulgruppe“ binnen vier Wochen eine weitere Mitgliederversammlung einzuberufen, welche unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist.
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; (2) : Die Liquidation erfolgt - soweit die Mitgliederversammlung im Auflösungsbeschluss nichts anderes bestimmt - durch den Vorstand.
== Satzungsergänzung ==
; (3) : Im Falle der Auflösung der Hochschulgruppe fällt das Vermögen an den Karlsregion e. V., welcherder es für die in § 2 genannten Zwecke einzusetzen hat.
 
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§ 8 – Auflösung und Vermögensanfall
== Protokoll ==
 
* siehe [[/Protokoll]]
(1) Die Auflösung der Hochschulgruppe kann nur auf einer Mitgliederversammlung beschlossen werden, auf der mindestens ein Viertel aller Mitglieder anwesend ist und zu der unter Angabe des Tagesordnungspunktes „Auflösung der Hochschulgruppe“ eingeladen wurde. Ist diese Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, so ist mit dem Hinweis auf die bisher fehlende Beschlussfähigkeit und erneuter Angabe des Tagesordnungspunktes „Auflösung der Hochschulgruppe“ binnen vier Wochen eine weitere Mitgliederversammlung einzuberufen, welche unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist.
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(2)
== Rahmenprogramm ==
Die Liquidation erfolgt - soweit die Mitgliederversammlung im Auflösungsbeschluss nichts anderes bestimmt - durch den Vorstand.
Vor und nach der Sitzung besteht die Möglichkeit am Go zu spielen, siehe [[Gospiel:Abend_Karlsruhe/2016-07-27|130. Go-Abend]]
(3)
{{: Begegnungsstätte_Gretl_Vogt}}
Im Falle der Auflösung der Hochschulgruppe fällt das Vermögen an den Karlsregion e. V., welcher es für die in § 2 genannten Zwecke einzusetzen hat.
{{footer|akago}}
 
{{: Begegnungsstätte_Gretl_Vogt}}
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