Gospiel:Karlsruher Turnierhandbuch/Deutschlandpokal-Ordnung: Difference between revisions

From Karlswiki
Jump to navigation Jump to search
(kopie des Textes aus http://dgob.de/pokal/Regeln.pdf)
 
No edit summary
 
Line 1: Line 1:
{{KaGoTH-Header|Pokalordnung Deutschlandpokal|toc=right}}
Pokalordnung
<onlyinclude>
Die unten stehenden Pokalordnung des Deutschen Go-Bundes wurde durch Beschluss der Delegierten- versammlung zu Darmstadt vom 16. Juni 2001 eingeführt.
=== Anlage: Pokalordnung Deutschlandpokal ===
Zuletzt geändert mit Wirkung zum 1. Januar 2011. Der Anhang kann beim Aushang auf Pokalturnieren entfallen.
Die unten stehende Pokalordnung des Deutschen Go-Bundes vom 1. Januar 2011 wird zitiert gemäß http://dgob.de/pokal/Regeln.pdf
I. Allgemeines

􏰃 1 Grundsatz:
Zum Ausdruck wird das Original-PDF empfohlen, die Rechtschreibung wurde zum leichteren Lesen verbessert. Das [http://dgob.de/index.htm?dgob/funktionaere/fachsekretariate.htm Fachsekretariat ist per E-Mail] zu erreichen.
(1) Der Deutsche Go-Bund veranstaltet den Deutschlandpokal als einen Wettbewerb für Go-Spieler, die durch die Turnierordnung der Deutschen Go-Einzelmeisterschaft aufgrund ihrer Spielstärke oder eines Ratings nicht zur Teilnahme an derselben berechtigt sind. (2) Der Deutschlandpokal besteht aus mehreren über Deutschland und über das Kalenderjahr verteilten Pokalturnieren. (3) Die Teilnahme am Deutschlandpokal erfolgt durch Besuch mindestens eines Pokalturniers.
==== I. Allgemeines ====
􏰃 2 Festlegung der Pokalturniere:
===== § 1 Grundsatz=====
(1) Turnierveranstalter können sich bis zum 15. Dezember des Vorjahres beim Fachsekretariat Deutschlandpokal um die Ausrichtung eines Pokalturniers bewerben, wobei Bewerbungen für Turniere im ersten Quartal nur bis zum am 20. Oktober des Vorjahres angenomen werden. (2) Die Turnier􏰁nd- ungskommission wählt aus den Bewerbungen etwa zwölf Pokalturniere aus, benachrichtigt die Ver- anstalter und verö􏰀entlicht ihre Entscheidung in der Deutschen Go-Zeitung, im Go-Bund-Info und auf den Internetseiten des Deutschen Go-Bundes. (3) Die Pokalturniere sind nach Möglichkeit gle- ichmäÿig über das Kalenderjahr zu verteilen und in ihrer Anzahl den Landesverbänden entsprechend deren Mitgliederbestand zuzuordnen.
: (1) Der Deutsche Go-Bund veranstaltet den Deutschlandpokal als einen Wettbewerb für Go-Spieler, die durch die Turnierordnung der Deutschen Go-Einzelmeisterschaft aufgrund ihrer Spielstärke oder eines Ratings nicht zur Teilnahme an derselben berechtigt sind.
􏰃 3 Durchführung der Pokalturniere:
: (2) Der Deutschlandpokal besteht aus mehreren über Deutschland und über das Kalenderjahr verteilten Pokalturnieren.
Die regelgemäÿe Durchführung der Pokalturniere obliegt den Veranstaltern in Rücksprache mit dem
: (3) Die Teilnahme am Deutschlandpokal erfolgt durch Besuch mindestens eines Pokalturniers.
Fachsekretariat Deutschlandpokal.
===== § 2 Festlegung der Pokalturniere=====
II. Regeln für Veranstalter von Pokalturnieren
:(1) Turnierveranstalter können sich bis zum 15. Dezember des Vorjahres beim Fachsekretariat Deutschlandpokal um die Ausrichtung eines Pokalturniers bewerben, wobei Bewerbungen für Turniere im ersten Quartal nur bis zum am 20. Oktober des Vorjahres angenommen werden.
􏰃 4 Ausschreibung:
: (2) Die Turnierfindungskommission wählt aus den Bewerbungen etwa zwölf Pokalturniere aus, benachrichtigt die Veranstalter und veröffentlicht ihre Entscheidung in der Deutschen Go-Zeitung, im Go-Bund-Info und auf den Internetseiten des Deutschen Go-Bundes.
(1) Ein Pokalturnier ist vom Veranstalter mindestens einen Monat im voraus als solches in der Deutschen Go-Zeitung und im Go-Bund-Info auszuschreiben. (2) Die Ausschreibung muÿ die fol- genden Angaben enthalten: Kontaktadresse, Anmeldeschluÿ, ggf. Höhe des Startgeldes, Zahl der zu spielenden Runden, Zeitplan, Turnierort.
:(3) Die Pokalturniere sind nach Möglichkeit gleichmäßig über das Kalenderjahr zu verteilen und in ihrer Anzahl den Landesverbänden entsprechend deren Mitgliederbestand zuzuordnen.
1
===== § 3 Durchführung der Pokalturniere=====
􏰃 5 Rahmenbedingungen:
: Die regelgemäße Durchführung der Pokalturniere obliegt den Veranstaltern in Rücksprache mit dem Fachsekretariat Deutschlandpokal.
(1) Das Fachsekretariat Deutschlandpokal schickt die aktuellen Pokaltabellen mindestens zwei Werktage vor dem Pokalturnier an die Kontaktadresse. Die Tabellen sind vom Veranstalter am Turnierort auszuhängen. (2) Der Veranstalter legt das Beitrittsformular zu den Landesverbänden des Deutschen Go-Bundes in genügender Anzahl aus und macht auf die Notwendigkeit der Mit- gliedschaft für die Teilnahme an der Pokalwertung aufmerksam.
====II. Regeln für Veranstalter von Pokalturnieren====
􏰃 6 Turniersystem:
===== § 4 Ausschreibung=====
(1) Ein Pokalturnier wird nach dem McMahonsystem gespielt, entweder nach Spielstärke oder nach Rating. Die Rundenzahl beträgt mindestens vier und höchstens sieben. (2) Als Spielregeln dienen die in Deutschland üblichen japanischen Regeln. (3) Die Bedenkzeit soll mindestens 60 Minuten je Spieler betragen. Kürzere Bedenkzeiten können als Ausnahmeregelung mit dem Fachsekretariat Deutschlandpokal vereinbart werden. Ein Byoyomi wird empfohlen, ist aber nicht zwingend. (4) Der weiÿe Spieler erhält ein angemessenes Komi. (5) In ungleichen Paarungen soll mit vermindert- er Vorgabe gespielt werden. (6) Starke Spieler können zur Bestimmung des Turniersiegers einer McMahonspitzengruppe zugeordnet werden. Für diese Spieler gilt Absatz 5 nicht. (7) Freilose im Fall ungerader Spielerzahl dürfen nur an ortsansässige Spieler vergeben werden. Unbeschadet dessen darf jeder Spieler freiwillig in beliebig vielen Runden aussetzen.
: (1) Ein Pokalturnier ist vom Veranstalter mindestens einen Monat im voraus als solches in der Deutschen Go-Zeitung und im Go-Bund-Info auszuschreiben.
􏰃 7 Meldung der Ergebnisse:
: (2) Die Ausschreibung muss die folgenden Angaben enthalten: Kontaktadresse, Anmeldeschluss, ggf. Höhe des Startgeldes, Zahl der zu spielenden Runden, Zeitplan, Turnierort.
(1) Der Veranstalter schickt die Ergebnisse des Pokalturniers binnen zwei Werktagen nach dem Turnier in Tabellenform an das Fachsekretariat Deutschlandpokal. (2) Aus den Tabellen soll her- vorgehen, wie viele Partien jeder Spieler gespielt hat und wie viele davon er gewonnen bzw. ver- loren hat. Nach Möglichkeit sind Spieler, die keinem Landesverband des Deutschen Go-Bundes angehören, zu kennzeichnen. (3) Das Fachsekretariat Deutschlandpokal behält sich vor, die Ergeb- nisse in geeigneter Form zu verö􏰀entlichen. Es wertet in jedem Fall die Ergebnisse umgehend aus und verö􏰀entlicht daraufhin die aktuellen Tabellenstände des Deutschlandpokals in der Deutschen Go-Zeitung, im Go-Bund-Info und auf den Internetseiten des Deutschen Go-Bundes.
===== § 5 Rahmenbedingungen=====
III. Regeln für Teilnehmer an Pokalturnieren
: (1) Das Fachsekretariat Deutschlandpokal schickt die aktuellen Pokaltabellen mindestens zwei Werktage vor dem Pokalturnier an die Kontaktadresse. Die Tabellen sind vom Veranstalter am Turnierort auszuhängen.
􏰃 8 Teilnahmeberechtigte:
:(2) Der Veranstalter legt das Beitrittsformular zu den Landesverbänden des Deutschen Go-Bundes in genügender Anzahl aus und macht auf die Notwendigkeit der Mit- gliedschaft für die Teilnahme an der Pokalwertung aufmerksam.
(1) Am Deutschlandpokal kann jeder Go-Spieler teilnehmen, der Mitglied in einem Landesverband des Deutschen Go-Bundes ist und sich einer der Pokalgruppen in 􏰃 9, Absatz 1 zuordnen läÿt. (2) Tritt ein solcher Go-Spieler im Verlaufe eines Kalenderjahres einem Landesverband bei, so ist er ab Beitrittsdatum teilnahmeberechtigt. Eine Teilnahmeberechtigung kann nicht im nachhinein durch rückwirkenden Beitritt erworben werden.
===== § 6 Turniersystem=====
􏰃 9 Pokalgruppen:
: (1) Ein Pokalturnier wird nach dem McMahonsystem gespielt, entweder nach Spielstärke oder nach Rating. Die Rundenzahl beträgt mindestens vier und höchstens sieben.
: (2) Als Spielregeln dienen die in Deutschland üblichen japanischen Regeln.
: (3) Die Bedenkzeit soll mindestens 60 Minuten je Spieler betragen. Kürzere Bedenkzeiten können als Ausnahmeregelung mit dem Fachsekretariat Deutschlandpokal vereinbart werden. Ein Byoyomi wird empfohlen, ist aber nicht zwingend.
: (4) Der weiße Spieler erhält ein angemessenes Komi.
: (5) In ungleichen Paarungen soll mit verminderter Vorgabe gespielt werden.
: (6) Starke Spieler können zur Bestimmung des Turniersiegers einer McMahonspitzengruppe zugeordnet werden. Für diese Spieler gilt Absatz 5 nicht.
: (7) Freilose im Fall ungerader Spielerzahl dürfen nur an ortsansässige Spieler vergeben werden. Unbeschadet dessen darf jeder Spieler freiwillig in beliebig vielen Runden aussetzen.

===== § 7 Meldung der Ergebnisse=====
: (1) Der Veranstalter schickt die Ergebnisse des Pokalturniers binnen zwei Werktagen nach dem Turnier in Tabellenform an das Fachsekretariat Deutschlandpokal.
: (2) Aus den Tabellen soll hervorgehen, wie viele Partien jeder Spieler gespielt hat und wie viele davon er gewonnen bzw. verloren hat. Nach Möglichkeit sind Spieler, die keinem Landesverband des Deutschen Go-Bundes angehören, zu kennzeichnen.
: (3) Das Fachsekretariat Deutschlandpokal behält sich vor, die Ergebnisse in geeigneter Form zu veröffentlichen. Es wertet in jedem Fall die Ergebnisse umgehend aus und veröffentlicht daraufhin die aktuellen Tabellenstände des Deutschlandpokals in der Deutschen Go-Zeitung, im Go-Bund-Info und auf den [http://www.dgob.de/pokal/index_pokal.htm Internetseiten des Deutschen Go-Bundes].
==== III. Regeln für Teilnehmer an Pokalturnieren ====
===== § 8 Teilnahmeberechtigte=====
: (1) Am Deutschlandpokal kann jeder Go-Spieler teilnehmen, der Mitglied in einem Landesverband des Deutschen Go-Bundes ist und sich einer der Pokalgruppen in § 9, Absatz 1 zuordnen läßt.
: (2) Tritt ein solcher Go-Spieler im Verlaufe eines Kalenderjahres einem Landesverband bei, so ist er ab Beitrittsdatum teilnahmeberechtigt. Eine Teilnahmeberechtigung kann nicht im nachhinein durch rückwirkenden Beitritt erworben werden.
===== § 9 Pokalgruppen=====
(1) Jeder Teilnehmer wird beim ersten von ihm besuchten Pokalturnier eines Kalenderjahres entsprechend seiner Spielstärke einer der drei Pokalgruppen A, B, C zugeordnet:
(1) Jeder Teilnehmer wird beim ersten von ihm besuchten Pokalturnier eines Kalenderjahres entsprechend seiner Spielstärke einer der drei Pokalgruppen A, B, C zugeordnet:
{|border=1
Pokalgruppe A:
|Pokalgruppe A:
von der in 􏰃 1 festgelegten Obergrenze bis 2. Kyu
| von der in § 1 festgelegten Obergrenze bis 2. Kyu
Pokalgruppe B:
|-
3. Kyu bis 9. Kyu
|Pokalgruppe B:
Pokalgruppe C:
10. Kyu bis 20. Kyu
|3. Kyu bis 9. Kyu
|-
2
|Pokalgruppe C:
(2) Der Teilnehmer verbleibt im Verlaufe des gesamten Kalenderjahres in derselben Pokalgruppe, auch wenn sich seine Spielstärke ändern sollte.
|10. Kyu bis 20. Kyu
􏰃 10 Pokalpunkte:
|}
(1) Auf einem Pokalturnier werden für jeden Teilnehmer die Gewinn- und Verlustpunkte gezählt. Jede gewonnene Partie ergibt einen Gewinnpunkt, jede verlorene Partie einen Verlustpunkt, jede unentschiedene Partie einen halben Gewinn- und einen halben Verlustpunkt. (2) Freiwillig ausge- setzte Partien werden wie Freilose behandelt. Kamp􏰂os gewonnene Partien sowie das erste Freilos eines Teilnehmers werden nicht gewertet. Jedes weitere Freilos wird als verloren gewertet. (3) Hat ein Teilnehmer keine Partie kamp􏰂os verloren, so erhält er für dieses Pokalturnier Pokalpunkte gemäÿ der folgenden Tabelle:
: (2) Der Teilnehmer verbleibt im Verlaufe des gesamten Kalenderjahres in derselben Pokalgruppe, auch wenn sich seine Spielstärke ändern sollte.
Gewertete Partien
===== § 10 Pokalpunkte=====
34567
: (1) Auf einem Pokalturnier werden für jeden Teilnehmer die Gewinn- und Verlustpunkte gezählt. Jede gewonnene Partie ergibt einen Gewinnpunkt, jede verlorene Partie einen Verlustpunkt, jede unentschiedene Partie einen halben Gewinn- und einen halben Verlustpunkt.
Pokalpunkte
: (2) Freiwillig ausgesetzte Partien werden wie Freilose behandelt. Kampflos gewonnene Partien sowie das erste Freilos eines Teilnehmers werden nicht gewertet. Jedes weitere Freilos wird als verloren gewertet.
5:0
: (3) Hat ein Teilnehmer keine Partie kampflos verloren, so erhält er für dieses Pokalturnier Pokalpunkte gemäß der folgenden Tabelle:
6:0 5,5 : 0,5
{|border=1
6:1 6,5 : 0,5 7:0
|colspan="5"| Gewertete Partien ||
6
|-
4:0
|3 || 4 || 5 || 6 || 7 || Pokalpunkte
4,5 : 0,5
|-
5:1
| || || 5:0 ||6:0 <br>5,5 : 0,5 || 6:1 <br>6,5 : 0,5 <br>7:0 || 6
5,5 : 1,5
|-
5
| || 4:0 || 4,5 : 0,5 || 5:1 || 5,5 : 1,5 || 5
3:0
|-
3,5 : 0,5
|3:0 || 3,5 : 0,5 || 4:1 || 4,5 : 1,5 || 5:2 || 4
4:1
|-
4,5 : 1,5
|2,5 : 0,5 || 3:1 || 3,5 : 1,5 || 4:2 || 4,5 : 2,5 || 3
5:2
|-
4
|2:1 || 2,5 : 1,5 || 3:2 || 3,5 : 2,5 || 4:3 || 2
2,5 : 0,5
|-
3:1
| 1,5 : 1,5 || 2:2 || 2,5 : 2,5 || 3:3 || 3,5 : 3,5 || 1
3,5 : 1,5
|-
4:2
|colspan="5"|schlechtere Ergebnisse || 0
4,5 : 2,5
|}
3

2:1
Dabei sind die Ergebnisse des Spielers in der Form Gewinnpunkte:Verlustpunkte eingetragen.
2,5 : 1,5

3:2
===== § 11 Hoch- und Hinunterstufen=====
3,5 : 2,5
: (1) Hat ein Teilnehmer auf einem Pokalturnier mindestens einen Pokalpunkt erhalten, so kann er auf keiner niedrigeren als seiner gegenwärtigen Spielstärke weitere Pokalpunkte erwerben.
4:3
: (2) Hat ein Teilnehmer, der schwächer als 3. Kyu spielt, auf einem Pokalturnier vier oder mehr Pokalpunkte erhalten, so kann er auf seiner gegenwärtigen Spielstärke keine weiteren Pokalpunkte erwerben. Hat ein Teilnehmer, der schwächer als 4. Kyu spielt, auf einem Pokalturnier sechs Pokalpunkte erhalten, so kann er auch auf der nächsthöheren Spielstärke keine Pokalpunkte mehr erwerben.
2
: (3) Den Teilnehmern wird empfohlen, sich in den in Abschnitt 2 beschriebenen Fällen um eine bzw. zwei Spielstärken hochzustufen.
1,5 : 1,5
: (4) Jeder Teilnehmer darf sich im neuen Pokaljahr um eine Spielstärke schwächer anmelden als diejenige mit der er im Vorjahr Punkte erzielt hat.
2:2
: (5) Diese Regeln werden ausgesetzt bei Turnieren, die nicht entsprechend der Spielstärke sondern nach Rating ausgelost werden.
2,5 : 2,5
===== § 12 Pokalsieger=====
3:3
: (1) Die Gesamtpunktzahl eines Teilnehmers im Deutschlandpokal ist die Summe der fünf höchsten von ihm erworbenen Pokalpunktzahlen in diesem Kalenderjahr. Hat der Teilnehmer weniger als fünf Pokalturniere besucht, so ist seine Gesamtpunktzahl die Summe aller von ihm erworbenen Pokalpunktzahlen in diesem Jahr.
3,5 : 3,5
: (2) In den Pokaltabellen werden für jede Pokalgruppe die Teilnehmer nach ihren Gesamtpunktzahlen angeordnet. Von Teilnehmern mit gleicher Gesamtpunktzahl ist derjenige als der erfolgreichere anzusehen, der mehr Pokalturniere besucht hat.
1
: (3) Die besten drei Teilnehmer jeder Pokalgruppe sind die Pokalsieger. Bei Gleichheit von Gesamtpunktzahl und Zahl der besuchten Turniere kann es auch mehr als drei Pokalsieger in einer Pokalgruppe geben.
schlechtere Ergebnisse
: (4) Das Fachsekretariat Deutschlandpokal veröffentlicht die Tabelle der Pokalsieger nach dem letzten Pokalturnier eines Kalenderjahres in der Deutschen Go-Zeitung, im Go-Bund-Info und auf den Internetseiten des Deutschen Go-Bundes.
0
: (5) Gegen alle Pokaltabellen kann bis zum 31. Dezember des Pokaljahres Einspruch beim Fachsekretariat Deutschlandpokal erhoben werden. Danach ist die Entscheidung über die Pokalsieger des betreffenden Jahres endgültig.
Dabei sind die Ergebnisse des Spielers in der Form Gewinnpunkte:Verlustpunkte eingetragen.
===== § 13 Preise=====
􏰃 11 Hoch- und Hinunterstufen:
: (1) Jeder Pokalsieger erhält einen Preis in Form eines nicht übertragbaren Einkaufsgutscheins. Dieser kann bis zum Ende des Jahres bei einem der Materialdepots des Deutschen Go-Bundes eingelöst werden, danach verfällt er ersatzlos.
(1) Hat ein Teilnehmer auf einem Pokalturnier mindestens einen Pokalpunkt erhalten, so kann er auf keiner niedrigeren als seiner gegenwärtigen Spielstärke weitere Pokalpunkte erwerben. (2) Hat ein Teilnehmer, der schwächer als 3. Kyu spielt, auf einem Pokalturnier vier oder mehr Pokalpunkte erhalten, so kann er auf seiner gegenwärtigen Spielstärke keine weiteren Pokalpunkte erwerben. Hat ein Teilnehmer, der schwächer als 4. Kyu spielt, auf einem Pokalturnier sechs Pokalpunkte erhalten, so kann er auch auf der nächsthöheren Spielstärke keine Pokalpunkte mehr erwerben. (3) Den Teilnehmern wird empfohlen, sich in den in Abschnitt 2 beschriebenen Fällen um eine bzw. zwei Spielstärken hochzustufen. (4) Jeder Teilnehmer darf sich im neuen Pokaljahr um eine Spielstärke schwächer anmelden als diejenige mit der er im Vorjahr Punkte erzielt hat. (5) Diese Regeln werden ausgesetzt bei Turnieren, die nicht entsprechend der Spielstärke sondern nach Rating ausgelost werden.
: (2) Die Preise werden auf dem ersten Pokalturnier des Folgejahres überreicht. Ist ein Pokalsieger dort nicht anwesend, so wird ihm der Preis zugeschickt.
􏰃 12 Pokalsieger:
: (3) Die Preise haben einen Wert von 200 € für den ersten, 125 € für den zweiten und 75 € für den dritten Platz jeder Gruppe. Im Falle geteilter Plätze kann das Fachsekretariat Deutschlandpokal in Rücksprache mit dem Schatzmeister hiervon abweichende Preishöhen festsetzen.
(1) Die Gesamtpunktzahl eines Teilnehmers im Deutschlandpokal ist die Summe der fünf höchsten von ihm erworbenen Pokalpunktzahlen in diesem Kalenderjahr. Hat der Teilnehmer weniger als fünf Pokalturniere besucht, so ist seine Gesamtpunktzahl die Summe aller von ihm erworbenen Pokalpunktzahlen in diesem Jahr. (2) In den Pokaltabellen werden für jede Pokalgruppe die Teil- nehmer nach ihren Gesamtpunktzahlen angeordnet. Von Teilnehmern mit gleicher Gesamtpunktzahl ist derjenige als der erfolgreichere anzusehen, der mehr Pokalturniere besucht hat. (3) Die besten drei Teilnehmer jeder Pokalgruppe sind die Pokalsieger. Bei Gleichheit von Gesamtpunktzahl und Zahl der besuchten Turniere kann es auch mehr als drei Pokalsieger in einer Pokalgruppe geben. (4)
====IV. Datenschutz====
3
===== § 14 Veröffentlichung von Daten=====
Das Fachsekretariat Deutschlandpokal verö􏰀entlicht die Tabelle der Pokalsieger nach dem letzten Pokalturnier eines Kalenderjahres in der Deutschen Go-Zeitung, im Go-Bund-Info und auf den In- ternetseiten des Deutschen Go-Bundes. (5) Gegen alle Pokaltabellen kann bis zum 31. Dezember des Pokaljahres Einspruch beim Fachsekretariat Deutschlandpokal erhoben werden. Danach ist die Entscheidung über die Pokalsieger des betre􏰀enden Jahres endgültig.
(1) Sofern kein ausdrücklicher Widerspruch erfolgt, erklärt ein Spieler mit der Teilnahme an einem DGoB-Pokalturnier sein Einverständnis zur Veröffentlichung von Namen, Spielstärke und Club-/Wohnort in Ergebnislisten und Turnierberichten.
􏰃 13 Preise:
===== § 15 Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Daten=====
(1) Jeder Pokalsieger erhält einen Preis in Form eines nicht übertragbaren Einkaufsgutscheins. Dieser kann bis zum Ende des Jahres bei einem der Materialdepots des Deutschen Go-Bundes eingelöst werden, danach verfällt er ersatzlos. (2) Die Preise werden auf dem ersten Pokalturnier des Folgejahres überreicht. Ist ein Pokalsieger dort nicht anwesend, so wird ihm der Preis zugeschickt. (3) Die Preise haben einen Wert von 200 e für den ersten, 125 e für den zweiten und 75 e für den dritten Platz jeder Gruppe. Im Falle geteilter Plätze kann das Fachsekretariat Deutschlandpokal in Rücksprache mit dem Schatzmeister hiervon abweichende Preishöhen festsetzen.
: (1) Teilnehmern, die der Veröffentlichung ihrer Daten widersprochen haben, werden in der Pokalliste nicht berücksichtigt. Insbesondere können sie keinen Preis gewinnen.
IV. Datenschutz
: (2) Dieser Widerspruch kann für das folgende Pokaljahr schriftlich widerrufen werden. Daraufhin legt das Fachsekretariat Deutschlandpokal die Spielstärke fest, mit der auf einem Pokalturnier gestartet werden muss, um Punkte erhalten zu können.
􏰃 14 Verö􏰀entlichung von Daten:
: (3) Mit dem Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Daten wird die Genehmigung zur Speicherung dieser Tatsache in Verbindung mit den notwendigen Daten zur eindeutigen Identifikation derselben erteilt.
(1) Sofern kein ausdrücklicher Widerspruch erfolgt, erklärt ein Spieler mit der Teilnahme an einem DGoB-Pokalturnier sein Einverständnis zur Verö􏰀entlichung von Namen, Spielstärke und Club/- Wohnort in Ergebnislisten und Turnierberichten.
==== Rückfragen ====
􏰃 15 Widerspruch gegen die Verö􏰀enlichung von Daten:
(1) Teilnehmern, die der Verö􏰀entlichung ihrer Daten widersprochen haben, werden in der Pokalliste nicht berücksichtigt. Insbesondere können sie keinen Preis gewinnen. (2) Dieser Widerspruch kann für das folgende Pokaljahr schriftlich widerrufen werden. Daraufhin legt das Fachsekretariat Deutsch- landpokal die Spielstärke fest, mit der auf einem Pokalturnier gestartet werden muss, um Punk- te erhalten zu können. (3) Mit dem Widerspruch gegen die Verö􏰀entlichung von Daten wird die Genehmigung zur Speicherung dieser Tatsache in Verbindung mit den notwendigen Daten zur ein- deutigen Identi􏰁kation derselben erteilt.
Rückfragen
Rückfragen zur Pokalordnung nimmt das Fachsekretariat Deutschlandpokal gern entgegen.
Rückfragen zur Pokalordnung nimmt das Fachsekretariat Deutschlandpokal gern entgegen.
</onlyinclude>
4
{{KaGoTH-Footer|fair}}
Historie
Datum
Änderung
Ursprünglicher Text
2011-01-01
Turniere, die nach Rating gelost werden, sind nun erlaubt
􏰃 6 Turniersystem:
(1) Ein Pokalturnier wird nach dem McMahon- system gespielt. Die Rundenzahl beträgt min- destens vier und höchstens sieben. (2) Als Spiel- regeln dienen die in Deutschland üblichen japanis- chen Regeln. (3) Die Bedenkzeit soll mindestens 60 Minuten je Spieler betragen. Kürzere Be- denkzeiten können als Ausnahmeregelung mit dem Fachsekretariat Deutschlandpokal vereinbart werden. Ein Byoyomi wird empfohlen, ist aber nicht zwingend. (4) Der weiÿe Spieler erhält ein angemessenes Komi. (5) In ungleichen Paarun- gen soll mit verminderter Vorgabe gespielt wer- den. (6) Starke Spieler können zur Bestimmung des Turniersiegers einer McMahonspitzengruppe zugeordnet werden. Für diese Spieler gilt Absatz 5 nicht. (7) Freilose im Fall ungerader Spielerzahl dürfen nur an ortsansässige Spieler vergeben wer- den. Unbeschadet dessen darf jeder Spieler frei- willig in beliebig vielen Runden aussetzen.
5
Die Historie wird auf der nächsten Seite fortgesetzt ...
... Fortsetzung der Historie der vorhergehenden Seite
Datum
Änderung
Ursprünglicher Text
2011-01-01
Hinunterstufen soll zum Jahresbe- ginn möglich sein und bei Rating- Turnieren sollen diese Regeln aus- gesetzt werden.
􏰃 11 Hoch- und Hinunterstufen:
(1) Hat ein Teilnehmer auf einem Pokalturnier mindestens einen Pokalpunkt erhalten, so kann er auf keiner niedrigeren als seiner gegenwär- tigen Spielstärke weitere Pokalpunkte erwer- ben. (2) Hat ein Teilnehmer, der schwächer als 3.Kyu spielt, auf einem Pokalturnier vi- er oder mehr Pokalpunkte erhalten, so kann er auf seiner gegenwärtigen Spielstärke keine weiteren Pokalpunkte erwerben. Hat ein Teil- nehmer, der schwächer als 4.Kyu spielt, auf einem Pokalturnier sechs Pokalpunkte erhalten, so kann er auch auf der nächsthöheren Spielstärke keine Pokalpunkte mehr erwerben. (3) Den Teil- nehmern wird empfohlen, sich in den in Abschnitt 2 beschriebenen Fällen um eine bzw. zwei Spiel- stärken hochzustufen. (4) Hat ein Teilnehmer entweder über den Zeitraum von zwei Jahren an mindestens zwei Pokalturnieren teilgenom- men und in keinem dieser Turniere Pokalpunk- te bekommen oder in mindestens sechs besucht- en Pokalturnieren in Folge keine Pokalpunkte bekommen, so kann das Fachsekretariat Deutsch- landpokal, in der Regel auf Antrag des betro􏰀e- nen Spielers, entscheiden, seine Mindesteinstu- fung zum Erhalt von Pokalpunkten um einen Rang herabzusetzen. (5) Auf Antrag des betrof- fenen Spielers kann das Fachsekretariat Deutsch- landpokal entscheiden, die Mindesteinstufung zum Erhalt von Pokalpunkten auf den Rang zu set- zen, der gelten würde, wenn nur das beste Ergeb- nis dieses Spielers in den letzten sechs besuchten Pokalturnieren berücksichtig worden wäre.
2010-01-01
Meisterschaften und Deutsch- landpokal sollen sich nicht auss- chliessen.
􏰃 2 Festlegung der Pokalturniere:
(1) Turnierveranstalter können sich bis zum 15. Dezember des Vorjahres beim Fachsekretari- at Deutschlandpokal um die Ausrichtung eines Pokalturniers bewerben, wobei Bewerbungen für Turniere im ersten Quartal nur bis zum am 20. Oktober des Vorjahres angenomen werden. (2) Die Turnier􏰁ndungskommission wählt aus den Bewerbungen etwa zwölf Pokalturniere aus, be- nachrichtigt die Veranstalter und verö􏰀entlicht ihre Entscheidung in der Deutschen Go-Zeitung, im Go-Bund-Info und auf den Internetseiten des Deutschen Go-Bundes. (3) Die Pokalturniere sind nach Möglichkeit gleichmäÿig über das Kalender- jahr zu verteilen und in ihrer Anzahl den Lan- desverbänden entsprechend deren Mitgliederbe- stand zuzuordnen. (4) Ein Pokalturnier soll nicht zeitgleich mit der Deutschen Damen-, Jugend-, Paar- oder Vereins-Go-Meisterschaft statt􏰁nden.
6
Die Historie wird auf der nächsten Seite fortgesetzt ...
... Fortsetzung der Historie der vorhergehenden Seite
Datum
Änderung
Ursprünglicher Text
2009-01-01
Teilnahmeberechtigung erweitert auf Spieler, die nicht an der Deutchen Go-Einzelmeisterschaft teilnehmen dürfen.
􏰃 1 Grundsatz:
(1) Der Deutsche Go-Bund veranstaltet den Deutschlandpokal als einen Wettbewerb für Go-Spieler, die aufgrund ihrer Spielstärke nicht zur Teilnahme an der Deutschen Go- Einzelmeisterschaft berechtigt sind. (2) Der Deutschlandpokal besteht aus mehreren über Deutschland und über das Kalenderjahr verteilten Pokalturnieren. (3) Die Teilnahme am Deutsch- landpokal erfolgt durch Besuch mindestens eines Pokalturniers.
Bewerbungsschluss für Turniere im ersten Quartal eingefügt und Fachsekretariat Turnierkoordi- nation durch Fachsekretariat Deutschlandpokal ersetzt
􏰃 2 Festlegung der Pokalturniere:
(1) Turnierveranstalter können sich bis zum 15. Dezember des Vorjahres beim Fachsekre- tariat Turnierkoordination um die Ausrichtung eines Pokalturniers bewerben. (2) Die Turnier􏰁nd- ungskommission wählt aus den Bewerbungen et- wa zwölf Pokalturniere aus, benachrichtigt die Veranstalter und verö􏰀entlicht ihre Entschei- dung in der Deutschen Go-Zeitung, im Go-Bund- Info und auf den Internetseiten des Deutschen Go-Bundes. (3) Die Pokalturniere sind nach Möglichkeit gleichmäÿig über das Kalenderjahr zu verteilen und in ihrer Anzahl den Landesver- bänden entsprechend deren Mitgliederbestand zuzuordnen. (4) Ein Pokalturnier soll nicht zeit- gleich mit der Deutschen Damen-, Jugend-, Paar- oder Vereins-Go-Meisterschaft statt􏰁nden.
Pokalgruppen A und B geändert.
􏰃 9 Pokalgruppen:
(1) Jeder Teilnehmer wird beim ersten von ihm besuchten Pokalturnier eines Kalenderjahres entsprechend seiner Spielstärke einer der drei Pokalgruppen A, B, C zugeordnet:
(2) Der Teilnehmer verbleibt im Verlaufe des gesamten Kalenderjahres in derselben Pokalgruppe, auch wenn sich seine Spielstärke ändern sollte.
Pokalgruppe A:
2. Dan bis 3. Kyu
Pokalgruppe B:
4. Kyu bis 9. Kyu
Pokalgruppe C:
10. Kyu bis 20. Kyu
7
Die Historie wird auf der nächsten Seite fortgesetzt ...
... Fortsetzung der Historie der vorhergehenden Seite
Datum
Änderung
Ursprünglicher Text
Rückstufung erleichtert.
􏰃 11 Hoch- und Hinunterstufen:
(1) Hat ein Teilnehmer auf einem Pokalturnier mindestens einen Pokalpunkt erhalten, so kann er auf keiner niedrigeren als seiner gegenwär- tigen Spielstärke weitere Pokalpunkte erwer- ben. (2) Hat ein Teilnehmer, der schwächer als 3.Kyu spielt, auf einem Pokalturnier vi- er oder mehr Pokalpunkte erhalten, so kann er auf seiner gegenwärtigen Spielstärke keine weiteren Pokalpunkte erwerben. Hat ein Teil- nehmer, der schwächer als 4.Kyu spielt, auf einem Pokalturnier sechs Pokalpunkte erhalten, so kann er auch auf der nächsthöheren Spielstärke keine Pokalpunkte mehr erwerben. (3) Den Teil- nehmern wird empfohlen, sich in den in Abschnitt 2 beschriebenen Fällen um eine bzw. zwei Spiel- stärken hochzustufen. (4) Hat ein Teilnehmer fünf Jahre lang keine Pokalpunkte erhalten, so kann ihm das Fachsekretariat Deutschlandpokal wieder Pokalpunkte gutschreiben, sofern der Teilnehmer um genau eine Spielstärke schwächer spielt, als die Abschnitte 1 bis 3 vorschreiben.
Verfallsdatum für Gutscheine eingeführt
􏰃 13 Preise:
(1) Jeder Pokalsieger erhält einen Preis in Form eines Einkaufsgutscheins bei einem der Materi- aldepots des Deutschen Go-Bundes. (2) Die Preise werden auf dem ersten Pokalturnier des Folge- jahres überreicht. Ist ein Pokalsieger dort nicht anwesend, so wird ihm der Preis zugeschickt. (3) Die Preise haben einen Wert von 200 Euro für den ersten, 125 Euro für den zweiten und 75 Eu- ro für den dritten Platz jeder Gruppe. Im Falle geteilter Plätze kann das Fachsekretariat Deutsch- landpokal in Rücksprache mit dem Schatzmeister hiervon abweichende Preishöhen festsetzen.
2008-06-21
Seit der Delegiertenversammlung zu Rostock darf die Pokalordnung vom Fachsekretariat Deutschland- pokal mit Zustimmung des Vor- standes geändert werden.
nicht anwendbar
2006-04-22
Laut Beschluss der Delegiertenver- sammlung zu Hannover wurde das Kapitel Datenschutz ergänzt.
nicht vohanden
8

Latest revision as of 12:04, 8 January 2016

Karlsruher Go-Turnierhandbuch
Karlsruher Go-Turnierhandbuch – http://karlsgo.de/handbuch

Pokalordnung Deutschlandpokal


Anlage: Pokalordnung Deutschlandpokal

Die unten stehende Pokalordnung des Deutschen Go-Bundes vom 1. Januar 2011 wird zitiert gemäß http://dgob.de/pokal/Regeln.pdf

Zum Ausdruck wird das Original-PDF empfohlen, die Rechtschreibung wurde zum leichteren Lesen verbessert. Das Fachsekretariat ist per E-Mail zu erreichen.

I. Allgemeines

§ 1 Grundsatz
(1) Der Deutsche Go-Bund veranstaltet den Deutschlandpokal als einen Wettbewerb für Go-Spieler, die durch die Turnierordnung der Deutschen Go-Einzelmeisterschaft aufgrund ihrer Spielstärke oder eines Ratings nicht zur Teilnahme an derselben berechtigt sind.
(2) Der Deutschlandpokal besteht aus mehreren über Deutschland und über das Kalenderjahr verteilten Pokalturnieren.
(3) Die Teilnahme am Deutschlandpokal erfolgt durch Besuch mindestens eines Pokalturniers.
§ 2 Festlegung der Pokalturniere
(1) Turnierveranstalter können sich bis zum 15. Dezember des Vorjahres beim Fachsekretariat Deutschlandpokal um die Ausrichtung eines Pokalturniers bewerben, wobei Bewerbungen für Turniere im ersten Quartal nur bis zum am 20. Oktober des Vorjahres angenommen werden.
(2) Die Turnierfindungskommission wählt aus den Bewerbungen etwa zwölf Pokalturniere aus, benachrichtigt die Veranstalter und veröffentlicht ihre Entscheidung in der Deutschen Go-Zeitung, im Go-Bund-Info und auf den Internetseiten des Deutschen Go-Bundes.
(3) Die Pokalturniere sind nach Möglichkeit gleichmäßig über das Kalenderjahr zu verteilen und in ihrer Anzahl den Landesverbänden entsprechend deren Mitgliederbestand zuzuordnen.
§ 3 Durchführung der Pokalturniere
Die regelgemäße Durchführung der Pokalturniere obliegt den Veranstaltern in Rücksprache mit dem Fachsekretariat Deutschlandpokal.

II. Regeln für Veranstalter von Pokalturnieren

§ 4 Ausschreibung
(1) Ein Pokalturnier ist vom Veranstalter mindestens einen Monat im voraus als solches in der Deutschen Go-Zeitung und im Go-Bund-Info auszuschreiben.
(2) Die Ausschreibung muss die folgenden Angaben enthalten: Kontaktadresse, Anmeldeschluss, ggf. Höhe des Startgeldes, Zahl der zu spielenden Runden, Zeitplan, Turnierort.
§ 5 Rahmenbedingungen
(1) Das Fachsekretariat Deutschlandpokal schickt die aktuellen Pokaltabellen mindestens zwei Werktage vor dem Pokalturnier an die Kontaktadresse. Die Tabellen sind vom Veranstalter am Turnierort auszuhängen.
(2) Der Veranstalter legt das Beitrittsformular zu den Landesverbänden des Deutschen Go-Bundes in genügender Anzahl aus und macht auf die Notwendigkeit der Mit- gliedschaft für die Teilnahme an der Pokalwertung aufmerksam.
§ 6 Turniersystem
(1) Ein Pokalturnier wird nach dem McMahonsystem gespielt, entweder nach Spielstärke oder nach Rating. Die Rundenzahl beträgt mindestens vier und höchstens sieben.
(2) Als Spielregeln dienen die in Deutschland üblichen japanischen Regeln.
(3) Die Bedenkzeit soll mindestens 60 Minuten je Spieler betragen. Kürzere Bedenkzeiten können als Ausnahmeregelung mit dem Fachsekretariat Deutschlandpokal vereinbart werden. Ein Byoyomi wird empfohlen, ist aber nicht zwingend.
(4) Der weiße Spieler erhält ein angemessenes Komi.
(5) In ungleichen Paarungen soll mit verminderter Vorgabe gespielt werden.
(6) Starke Spieler können zur Bestimmung des Turniersiegers einer McMahonspitzengruppe zugeordnet werden. Für diese Spieler gilt Absatz 5 nicht.
(7) Freilose im Fall ungerader Spielerzahl dürfen nur an ortsansässige Spieler vergeben werden. Unbeschadet dessen darf jeder Spieler freiwillig in beliebig vielen Runden aussetzen.
§ 7 Meldung der Ergebnisse
(1) Der Veranstalter schickt die Ergebnisse des Pokalturniers binnen zwei Werktagen nach dem Turnier in Tabellenform an das Fachsekretariat Deutschlandpokal.
(2) Aus den Tabellen soll hervorgehen, wie viele Partien jeder Spieler gespielt hat und wie viele davon er gewonnen bzw. verloren hat. Nach Möglichkeit sind Spieler, die keinem Landesverband des Deutschen Go-Bundes angehören, zu kennzeichnen.
(3) Das Fachsekretariat Deutschlandpokal behält sich vor, die Ergebnisse in geeigneter Form zu veröffentlichen. Es wertet in jedem Fall die Ergebnisse umgehend aus und veröffentlicht daraufhin die aktuellen Tabellenstände des Deutschlandpokals in der Deutschen Go-Zeitung, im Go-Bund-Info und auf den Internetseiten des Deutschen Go-Bundes.

III. Regeln für Teilnehmer an Pokalturnieren

§ 8 Teilnahmeberechtigte
(1) Am Deutschlandpokal kann jeder Go-Spieler teilnehmen, der Mitglied in einem Landesverband des Deutschen Go-Bundes ist und sich einer der Pokalgruppen in § 9, Absatz 1 zuordnen läßt.
(2) Tritt ein solcher Go-Spieler im Verlaufe eines Kalenderjahres einem Landesverband bei, so ist er ab Beitrittsdatum teilnahmeberechtigt. Eine Teilnahmeberechtigung kann nicht im nachhinein durch rückwirkenden Beitritt erworben werden.
§ 9 Pokalgruppen

(1) Jeder Teilnehmer wird beim ersten von ihm besuchten Pokalturnier eines Kalenderjahres entsprechend seiner Spielstärke einer der drei Pokalgruppen A, B, C zugeordnet:

Pokalgruppe A: von der in § 1 festgelegten Obergrenze bis 2. Kyu
Pokalgruppe B: 3. Kyu bis 9. Kyu
Pokalgruppe C: 10. Kyu bis 20. Kyu
(2) Der Teilnehmer verbleibt im Verlaufe des gesamten Kalenderjahres in derselben Pokalgruppe, auch wenn sich seine Spielstärke ändern sollte.
§ 10 Pokalpunkte
(1) Auf einem Pokalturnier werden für jeden Teilnehmer die Gewinn- und Verlustpunkte gezählt. Jede gewonnene Partie ergibt einen Gewinnpunkt, jede verlorene Partie einen Verlustpunkt, jede unentschiedene Partie einen halben Gewinn- und einen halben Verlustpunkt.
(2) Freiwillig ausgesetzte Partien werden wie Freilose behandelt. Kampflos gewonnene Partien sowie das erste Freilos eines Teilnehmers werden nicht gewertet. Jedes weitere Freilos wird als verloren gewertet.
(3) Hat ein Teilnehmer keine Partie kampflos verloren, so erhält er für dieses Pokalturnier Pokalpunkte gemäß der folgenden Tabelle:
Gewertete Partien
3 4 5 6 7 Pokalpunkte
5:0 6:0
5,5 : 0,5
6:1
6,5 : 0,5
7:0
6
4:0 4,5 : 0,5 5:1 5,5 : 1,5 5
3:0 3,5 : 0,5 4:1 4,5 : 1,5 5:2 4
2,5 : 0,5 3:1 3,5 : 1,5 4:2 4,5 : 2,5 3
2:1 2,5 : 1,5 3:2 3,5 : 2,5 4:3 2
1,5 : 1,5 2:2 2,5 : 2,5 3:3 3,5 : 3,5 1
schlechtere Ergebnisse 0

Dabei sind die Ergebnisse des Spielers in der Form Gewinnpunkte:Verlustpunkte eingetragen.

§ 11 Hoch- und Hinunterstufen
(1) Hat ein Teilnehmer auf einem Pokalturnier mindestens einen Pokalpunkt erhalten, so kann er auf keiner niedrigeren als seiner gegenwärtigen Spielstärke weitere Pokalpunkte erwerben.
(2) Hat ein Teilnehmer, der schwächer als 3. Kyu spielt, auf einem Pokalturnier vier oder mehr Pokalpunkte erhalten, so kann er auf seiner gegenwärtigen Spielstärke keine weiteren Pokalpunkte erwerben. Hat ein Teilnehmer, der schwächer als 4. Kyu spielt, auf einem Pokalturnier sechs Pokalpunkte erhalten, so kann er auch auf der nächsthöheren Spielstärke keine Pokalpunkte mehr erwerben.
(3) Den Teilnehmern wird empfohlen, sich in den in Abschnitt 2 beschriebenen Fällen um eine bzw. zwei Spielstärken hochzustufen.
(4) Jeder Teilnehmer darf sich im neuen Pokaljahr um eine Spielstärke schwächer anmelden als diejenige mit der er im Vorjahr Punkte erzielt hat.
(5) Diese Regeln werden ausgesetzt bei Turnieren, die nicht entsprechend der Spielstärke sondern nach Rating ausgelost werden.
§ 12 Pokalsieger
(1) Die Gesamtpunktzahl eines Teilnehmers im Deutschlandpokal ist die Summe der fünf höchsten von ihm erworbenen Pokalpunktzahlen in diesem Kalenderjahr. Hat der Teilnehmer weniger als fünf Pokalturniere besucht, so ist seine Gesamtpunktzahl die Summe aller von ihm erworbenen Pokalpunktzahlen in diesem Jahr.
(2) In den Pokaltabellen werden für jede Pokalgruppe die Teilnehmer nach ihren Gesamtpunktzahlen angeordnet. Von Teilnehmern mit gleicher Gesamtpunktzahl ist derjenige als der erfolgreichere anzusehen, der mehr Pokalturniere besucht hat.
(3) Die besten drei Teilnehmer jeder Pokalgruppe sind die Pokalsieger. Bei Gleichheit von Gesamtpunktzahl und Zahl der besuchten Turniere kann es auch mehr als drei Pokalsieger in einer Pokalgruppe geben.
(4) Das Fachsekretariat Deutschlandpokal veröffentlicht die Tabelle der Pokalsieger nach dem letzten Pokalturnier eines Kalenderjahres in der Deutschen Go-Zeitung, im Go-Bund-Info und auf den Internetseiten des Deutschen Go-Bundes.
(5) Gegen alle Pokaltabellen kann bis zum 31. Dezember des Pokaljahres Einspruch beim Fachsekretariat Deutschlandpokal erhoben werden. Danach ist die Entscheidung über die Pokalsieger des betreffenden Jahres endgültig.
§ 13 Preise
(1) Jeder Pokalsieger erhält einen Preis in Form eines nicht übertragbaren Einkaufsgutscheins. Dieser kann bis zum Ende des Jahres bei einem der Materialdepots des Deutschen Go-Bundes eingelöst werden, danach verfällt er ersatzlos.
(2) Die Preise werden auf dem ersten Pokalturnier des Folgejahres überreicht. Ist ein Pokalsieger dort nicht anwesend, so wird ihm der Preis zugeschickt.
(3) Die Preise haben einen Wert von 200 € für den ersten, 125 € für den zweiten und 75 € für den dritten Platz jeder Gruppe. Im Falle geteilter Plätze kann das Fachsekretariat Deutschlandpokal in Rücksprache mit dem Schatzmeister hiervon abweichende Preishöhen festsetzen.

IV. Datenschutz

§ 14 Veröffentlichung von Daten

(1) Sofern kein ausdrücklicher Widerspruch erfolgt, erklärt ein Spieler mit der Teilnahme an einem DGoB-Pokalturnier sein Einverständnis zur Veröffentlichung von Namen, Spielstärke und Club-/Wohnort in Ergebnislisten und Turnierberichten.

§ 15 Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Daten
(1) Teilnehmern, die der Veröffentlichung ihrer Daten widersprochen haben, werden in der Pokalliste nicht berücksichtigt. Insbesondere können sie keinen Preis gewinnen.
(2) Dieser Widerspruch kann für das folgende Pokaljahr schriftlich widerrufen werden. Daraufhin legt das Fachsekretariat Deutschlandpokal die Spielstärke fest, mit der auf einem Pokalturnier gestartet werden muss, um Punkte erhalten zu können.
(3) Mit dem Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Daten wird die Genehmigung zur Speicherung dieser Tatsache in Verbindung mit den notwendigen Daten zur eindeutigen Identifikation derselben erteilt.

Rückfragen

Rückfragen zur Pokalordnung nimmt das Fachsekretariat Deutschlandpokal gern entgegen.



Karlsruher Go-Turnierhandbuch

Flag of Germany.svgDiese Seite gehört zum Karlsruher Go-Turnierhandbuch.

Diese Anlage enthält unter Umständen urheberrechtlich geschütztes Material, die ursprüngliche Quelle finden Sie am Seitenanfang. Diese Seite ist noch am Entstehen! Sie dürfen gerne Verbesserungsvorschläge senden.

Autoren dieser Seite finden Sie unter „View history“. Die letzte Änderung erfolgte am 2016-01-08.

Bei Fragen und Anregungen können Sie gerne eine Mail senden .


Diese Seite verlinken? Dann Link auf https://wiki.karlsregion.net/z/Gospiel:Karlsruher_Turnierhandbuch/Deutschlandpokal-Ordnung