Gospiel:AkaGo/Satzung: Difference between revisions

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:(3) Die Mitglieder führen jegliche Aktivitäten und Veranstaltungen ehrenamtlich durch.
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:(4) Mitglieder können durch Sitzungsbeschluss zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Diese haben kein Stimmrecht und können auch nicht zum Vorstand gewählt werden.
:(4) Mitglieder können durch Sitzungsbeschluss zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Diese haben kein Stimmrecht und können auch nicht zum Vorstand gewählt werden.
:(5) Ein Mitglied kann auf Antrag ausgeschlossen werden, wenn dies die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit von zwei Drittel der Stimmen beschließt. Der Ausschlussantrag muss eine Woche vor der MV bekanntgegeben werden.
:(5) Ein Mitglied kann auf Antrag ausgeschlossen werden, wenn dies die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit von zwei Drittel der Stimmen beschließt. Der Ausschlussantrag muss vier Wochen vor der MV bekanntgegeben werden.


====§ 4 Organe====
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:(1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ der AkaGo.
:(1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ der AkaGo.
:(2) Die MV beschließt mit relativer Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder, soweit die Satzung nichts anderes vorsieht. Als anwesend gelten auch durch elektronische Hilfsmittel zugeschaltete Mitglieder, sofern die körperlich anwesenden Mitglieder mehrheitlich damit einverstanden sind.
:(2) Die MV beschließt mit relativer Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder, soweit die Satzung nichts anderes vorsieht. Als anwesend gelten auch durch elektronische Hilfsmittel zugeschaltete Mitglieder, sofern die körperlich anwesenden Mitglieder mehrheitlich damit einverstanden sind.
:(3) Aufgabe der Mitgliederversammlung ist die Wahl und Entlastung des Vorstandes und die Entgegennahme des Rechenschaftsberichts.
:(3) Aufgabe der Mitgliederversammlung ist die Wahl und Entlastung des Vorstandes und die Entgegennahme des Rechenschaftsberichts und die Festlegung der Beitragsordnung sowie die Höhe der Mitgliedsbeiträge für das nächste Jahr.
:(4) Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der Stimmen der anwesenden ordentlichen Mitglieder.
:(4) Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der Stimmen der anwesenden ordentlichen Mitglieder.
:(5) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie mindestens eine Woche zuvor vom Vorstand eingeladen wurde. Die Einladung kann auch per E-Mail erfolgen.
:(5) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie mindestens vier Wochen zuvor vom Vorstand eingeladen wurde. Die Einladung kann auch per E-Mail erfolgen.
====§ 6 Der Vorstand====
====§ 6 Der Vorstand====
Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden und seinem Stellvertreter. Der Vorstand wird zum Ende jedes Sommersemesters von der Mitgliederversammlung gewa ̈hlt. Die Aufgaben des Vorstandes sind:
Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden und seinem Stellvertreter. Der Vorstand wird zum Ende jedes Sommersemesters von der Mitgliederversammlung gewa ̈hlt. Die Aufgaben des Vorstandes sind:
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====§ 7 Sonstiges====
====§ 7 Sonstiges====
:(1) Die AkaGo ist weder gewerblich, noch eigenwirtschaftlich tätig.
:(1) Die AkaGo ist weder gewerblich, noch eigenwirtschaftlich tätig.
:(2) Bei Unklarheiten jeder Art gilt grundsätzlich:
:(2) Bei Unklarheiten jeder Art gilt grundsätzlich: Alle Mitglieder sind an Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden und dieser rechenschaftspflichtig.
::a) Alle Mitglieder sind an Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden und dieser rechenschaftspflichtig.


== Gründungsversammlung ==
== Gründungsversammlung ==

Revision as of 11:05, 19 May 2016

Go in der Karlsregion
Karlsregion Go-Club – seit 2011 – http://www.karlsgo.de/

Akademische Go-Gruppe Karlsruhe (Satzungsentwurf)

Entwurf

vom 9. Mai 2016

Satzung der Hochschulgruppe Akademische Go-Gruppe Karlsruhe (Go, Baduk, Wéiqí) am Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

§ 1 Name

Die Hochschulgruppe trägt den Namen Akademische Go-Gruppe Karlsruhe (Go, Baduk, Wéiqí). Ihr Kürzel lautet AkaGo.

§ 2 Zweck der Akademische Go-Gruppe Karlsruhe (Go, Baduk, Wéiqí)

Die AkaGo setzt sich das Ziel, regelmäßig Studierende des Karlsruher Insitituts für Technologie und anderer Karlsruher Hochschulen zum Go-Spiel zusammenzubringen. Außerdem soll die Verbreitung des Go-Spiels gefördert werden.

§ 3 Mitgliedschaft

(1) Mitglied der AkaGo kann werden, wer an ihren Aktivitäten teilnehmen möchte und einen Beitrittswunsch gegenüber dem Vorstand äußert.
(2) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt (schriftliche Erklärung an den Vorstand) oder Tod.
(3) Die Mitglieder führen jegliche Aktivitäten und Veranstaltungen ehrenamtlich durch.
(4) Mitglieder können durch Sitzungsbeschluss zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Diese haben kein Stimmrecht und können auch nicht zum Vorstand gewählt werden.
(5) Ein Mitglied kann auf Antrag ausgeschlossen werden, wenn dies die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit von zwei Drittel der Stimmen beschließt. Der Ausschlussantrag muss vier Wochen vor der MV bekanntgegeben werden.

§ 4 Organe

Organe der AkaGo sind:

  • die Mitgliederversammlung (MV)
  • der Vorstand.

§ 5 Die Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ der AkaGo.
(2) Die MV beschließt mit relativer Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder, soweit die Satzung nichts anderes vorsieht. Als anwesend gelten auch durch elektronische Hilfsmittel zugeschaltete Mitglieder, sofern die körperlich anwesenden Mitglieder mehrheitlich damit einverstanden sind.
(3) Aufgabe der Mitgliederversammlung ist die Wahl und Entlastung des Vorstandes und die Entgegennahme des Rechenschaftsberichts und die Festlegung der Beitragsordnung sowie die Höhe der Mitgliedsbeiträge für das nächste Jahr.
(4) Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der Stimmen der anwesenden ordentlichen Mitglieder.
(5) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie mindestens vier Wochen zuvor vom Vorstand eingeladen wurde. Die Einladung kann auch per E-Mail erfolgen.

§ 6 Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden und seinem Stellvertreter. Der Vorstand wird zum Ende jedes Sommersemesters von der Mitgliederversammlung gewa ̈hlt. Die Aufgaben des Vorstandes sind:

  • Leitung der Mitgliederversammlung
  • Einladen zu einer MV
  • Entscheidung über die Aufnahme von neuen Mitgliedern

§ 7 Sonstiges

(1) Die AkaGo ist weder gewerblich, noch eigenwirtschaftlich tätig.
(2) Bei Unklarheiten jeder Art gilt grundsätzlich: Alle Mitglieder sind an Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden und dieser rechenschaftspflichtig.

Gründungsversammlung

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