Stiftung:Alternativmodelle für eine Bürgerstiftung: Difference between revisions
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Es folgt eine Liste von verschiedenen Stiftungsmodellen, deren gemeinsames Ziel es ist, etwas Gutes in der Kommune zu tun und Bürger daran zu beteiligen. |
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Eine Kommune kann eine '''kommunale Stiftung''' einrichten und damit Gutes tun. |
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Der Vorstand wird durch die Spitze der Kommunalverwaltung gestellt und ggf. an eine Geschäftsführung delegiert. |
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Dort wird auch über die Vergabe von Fördermitteln entschieden. |
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Das Aufsichtsgremium kommt aus dem Umfeld des Kreditinstituts und besteht zum Beispiel aus ehemalige Bankdirektoren. |
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Der Vorstand besteht aus Bürgern und (ehemaligen und aktiven) Mitgliedern der Stadtverwaltung. Die Vorstandsarbeit wird ggf. an eine Geschäftsführung delegiert. |
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Dort wird auch über die Vergabe von Fördermitteln entschieden. |
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In weiteren Gremien werden ehrenamtliche Bürger eingebunden. |
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− | Das Geld der Stiftung kommt von Bürgern und Unternehmen. Dies kann aus kommunalen Mitteln (kommunale Betriebe, Gemeindehaushalt, ...) aufgestockt werden. Aus rechtlichen Gründen darf es |
+ | Das Geld der Stiftung kommt von Bürgern und Unternehmen. Dies kann aus kommunalen Mitteln (kommunale Betriebe, Gemeindehaushalt, ...) aufgestockt werden. Aus rechtlichen Gründen darf es nur eine untergeordnete finanzielle Beteiligung der Gemeinde geben, da es keine kommunale Stiftung ist. |
− | Die Stiftung ist fördernd und operativ |
+ | Die Stiftung ist fördernd und operativ tätig. |
− | Stiftungen dieser Art bergen die Gefahr, dass der Gemeinderat oder die Stadtverwaltung |
+ | Stiftungen dieser Art bergen die Gefahr, dass der Gemeinderat oder die Stadtverwaltung der Stiftung Aufgaben zuweisen. Dadurch werden Resourcen der Stiftung gebunden und somit deren freier Handlungsspielraum eingeschränkt. |
==== Von Bürgern für Bürger ==== |
==== Von Bürgern für Bürger ==== |
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Bürger können gemeinschaftlich eine '''Stiftung des bürgerlichen Rechts''' einrichten und damit Gutes tun. |
Bürger können gemeinschaftlich eine '''Stiftung des bürgerlichen Rechts''' einrichten und damit Gutes tun. |
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− | Die Verwaltungskosten der Stiftung trägt die Stiftung |
+ | Die Verwaltungskosten der Stiftung trägt die Stiftung. Die Kosten werden transparent ausgewiesen. |
Der Vorstand wird von Bürgern gestellt und ggf. teilweise an eine Geschäftsführung delegiert. |
Der Vorstand wird von Bürgern gestellt und ggf. teilweise an eine Geschäftsführung delegiert. |
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Als Mitglieder des Aufsichtsgremiums kommen Stifter in Frage. |
Als Mitglieder des Aufsichtsgremiums kommen Stifter in Frage. |
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− | Das Grundstockvermögen der Stiftung kommt von Bürgern und Unternehmen. Es wird durch Zustiftungen von Bürgern zu Lebzeit oder testamentarisch erweitert, aber auch durch Zustifungen |
+ | Das Grundstockvermögen der Stiftung kommt von Bürgern und Unternehmen. Es wird durch Zustiftungen von Bürgern zu Lebzeit oder testamentarisch erweitert, aber auch durch Zustifungen privater und kommunaler Unternehmen. |
− | Die Stiftung ist fördernd und operativ |
+ | Die Stiftung ist fördernd und operativ tätig. |
Die Unabhängigkeit von einzelnen Personen, Unternehmen, der Stadtverwaltung und den politischen Gremien, eröffnet die Möglichkeit, weitere Menschen für bürgerschaftliches Engagement zu gewinnen. Eine unabhängige Stiftung kann darüberhinaus noch der Anker für ein Netzwerk der Stiftungen in der Kommune sein. |
Die Unabhängigkeit von einzelnen Personen, Unternehmen, der Stadtverwaltung und den politischen Gremien, eröffnet die Möglichkeit, weitere Menschen für bürgerschaftliches Engagement zu gewinnen. Eine unabhängige Stiftung kann darüberhinaus noch der Anker für ein Netzwerk der Stiftungen in der Kommune sein. |
Revision as of 18:34, 10 November 2013
Initiative Fächerstiftung
Aus dem Initiativenlogbuch
Alternativmodelle für eine Bürgerstiftung
Bürgerstiftung ist kein geschützter Begriff. Es gibt auch Vereine oder Firmen, die sich so nennen. Mit Stiftung[1] ist auf dieser Seite immer die Rechtsform Stiftung gemeint.
Es folgt eine Liste von verschiedenen Stiftungsmodellen, deren gemeinsames Ziel es ist, etwas Gutes in der Kommune zu tun und Bürger daran zu beteiligen.
Kommunale Stiftung für Bürger
Eine Kommune kann eine kommunale Stiftung einrichten und damit Gutes tun.
Die Verwaltungskosten der Stiftung trägt die Kommune.
Der Vorstand wird durch die Spitze der Kommunalverwaltung gestellt und ggf. an eine Geschäftsführung delegiert. Dort wird auch über die Vergabe von Fördermitteln entschieden.
Aufsichtsgremium ist zum Beispiel der Gemeinderat.
Das Geld der Stiftung kommt, soweit zulässig, aus dem Kommunalhaushalt und wird durch Zustiftungen von Bürgern zu Lebzeiten oder testamentarisch erweitert.
Die Stiftung ist rein fördernd aktiv.
In Karlsruhe gibt es eine solche Stiftung: „Vereinigte Stiftungen der Stadt Karlsruhe“.[2]
Stiftung mit Kreditinstitut
Ein Kreditinstitut kann eine Stiftung des bürgerlichen Rechts einrichten und damit Gutes tun.
Die Verwaltungskosten der Stiftung trägt das Kreditinstitut.
Der Vorstand wird durch die Spitze des Kreditinstituts gestellt und ggf. an eine Geschäftsführung delegiert. Dort wird über die Vergabe von Fördermitteln entschieden.
Das Aufsichtsgremium kommt aus dem Umfeld des Kreditinstituts und besteht zum Beispiel aus ehemalige Bankdirektoren.
Das Grundstockvermögen der Stiftung kommt vom Kreditinstitut, das damit auch alleiniger Gründer ist. Es wird durch Zustiftungen von Kunden des Kreditinstituts zu Lebzeiten oder testamentarisch erweitert.
Die Stiftung ist rein fördernd aktiv.
In Karlsruhe verfügen mehrere Kreditinstitute über solch eine Stiftung (Sparkasse, Volksbank, BBBank, ...).[3]
Stiftung mit kommunaler Hilfe
Eine Kommune kann eine Stiftung des bürgerlichen Rechts anregen und Bürger ermutigen, sich daran zu beteiligen.
Die Verwaltungskosten der Stiftung trägt die Kommune, beispielsweise durch Einbindung in die Kommunalverwaltung.
Der Vorstand besteht aus Bürgern und (ehemaligen und aktiven) Mitgliedern der Stadtverwaltung. Die Vorstandsarbeit wird ggf. an eine Geschäftsführung delegiert. Dort wird auch über die Vergabe von Fördermitteln entschieden.
Als Aufsichtsgremium kommen verdiente Bürger und (ehemalige und aktive) Mitglieder der Verwaltungsspitze und Mitglieder des Gemeinderats in Betracht.
In weiteren Gremien werden ehrenamtliche Bürger eingebunden.
Das Geld der Stiftung kommt von Bürgern und Unternehmen. Dies kann aus kommunalen Mitteln (kommunale Betriebe, Gemeindehaushalt, ...) aufgestockt werden. Aus rechtlichen Gründen darf es nur eine untergeordnete finanzielle Beteiligung der Gemeinde geben, da es keine kommunale Stiftung ist.
Die Stiftung ist fördernd und operativ tätig.
Stiftungen dieser Art bergen die Gefahr, dass der Gemeinderat oder die Stadtverwaltung der Stiftung Aufgaben zuweisen. Dadurch werden Resourcen der Stiftung gebunden und somit deren freier Handlungsspielraum eingeschränkt.
Von Bürgern für Bürger
Bürger können gemeinschaftlich eine Stiftung des bürgerlichen Rechts einrichten und damit Gutes tun.
Die Verwaltungskosten der Stiftung trägt die Stiftung. Die Kosten werden transparent ausgewiesen.
Der Vorstand wird von Bürgern gestellt und ggf. teilweise an eine Geschäftsführung delegiert.
Dort wird auch über die Vergabe von Fördermitteln entschieden, hierzu bildet der Vorstand sinnvollerweise Gremien, die ihn fachkundig beraten.
Als Mitglieder des Aufsichtsgremiums kommen Stifter in Frage.
Das Grundstockvermögen der Stiftung kommt von Bürgern und Unternehmen. Es wird durch Zustiftungen von Bürgern zu Lebzeit oder testamentarisch erweitert, aber auch durch Zustifungen privater und kommunaler Unternehmen.
Die Stiftung ist fördernd und operativ tätig.
Die Unabhängigkeit von einzelnen Personen, Unternehmen, der Stadtverwaltung und den politischen Gremien, eröffnet die Möglichkeit, weitere Menschen für bürgerschaftliches Engagement zu gewinnen. Eine unabhängige Stiftung kann darüberhinaus noch der Anker für ein Netzwerk der Stiftungen in der Kommune sein.
Diese Form der Stiftung strebt die Inititative Bürgerstiftung Karlsruhe an.
Fußnoten
Siehe auch
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