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Initiative Fächerstiftung

Initiative Fächerstiftung

Interne Seiten der Initiative

Die Fächerstiftung soll eine transparente Stiftung in Karlsruhe werden, daher werden wir unsere internen Seiten der Stiftungsinitiative hier öffentlich machen.


Akteure in der Fächerstiftung

Geldstifter

Für den Vermögensaufbau benötigt die Stiftung Geld. Dies soll aus der Mitte der Gesellschaft kommen. Wir wollen junge Menschen ermutigen, erstmals zu stiften und sei es nur mit einem geringen (noch festzusetzenden) Betrag.

Am Anfang benötigt die Stiftung zusätzliche Spenden, um erste Aktivitäten entfalten zu können, solange die Zinsen aus dem Kapital das noch nicht ermöglichen, hier zählt jeder Euro.

Das Stiftungskapital soll von einer möglichst großen Zahl von Bürgern kommen, es sind aber auch Stiftungen und Unternehmen aus Karlsruhe eingeladen, sich am Aufbau zu beteiligen, um den Standort Karlsruhe noch liebenswerter zu machen.

Zeitstifter

Da die Fächerstiftung auch operativ tätig wird, benötigt sie Freiwillige, die Zeit und Wissen spenden. Sei es im Vorstand oder in einzelnen Vorhaben. Diese sollen die Vielfalt Karlsruhes widerspiegeln. Die Stiftung soll so arbeiten, dass Berufstätige sich engagieren können, und Menschen jedes Alters sich gerne engagieren.


Struktur der Fächerstiftung

Vorbemerkungen
Dies ist eine erste Betrachtung zu Gremien und Organen der Stiftung. Dies kann sich bis zur Gründung noch ändern.
Die Stiftung selbst ist eine unabhängige Rechtsperson, sie hat keine Eigentümer und keine Mitglieder.

Das Kontrollorgan der Stiftung ist der Stiftungsrat (in anderen Stiftungen Kuratorium genannt), das ausführende Organ der Vorstand.

Dazu gibt es zur Mitwirkung an der aktiven Stiftungsarbeit das Stiftungsforum und mehrere Stiftungsbereiche.

Stiftungsrat

Der Stiftungsrat ist das Kontrollgremium der Stiftung.

Er besteht aus 9 bis 15 Personen.

Der erste Stiftungsrat wird bei der Gründung bestellt und zwar ein Drittel der Mitglieder für 2 Jahre, ein Drittel für 4 Jahre und ein Drittel für 6 Jahre.

Danach wählt der Stiftungsrat seine Mitglieder selbst für jeweils 6 Jahre. Wiederbestellung, auch mehrmalige, ist möglich.

Zu seinen Aufgaben gehören unter anderen:

  • Er wählt und kontrolliert den Vorstand (außer Gründungsvorstand)
  • Er nimmt den Bericht des Vorstands entgegen.
  • Er ist für Satzungsänderungen zuständig.
  • Er erlässt die Anlagerichtlinien für die Stiftung.

Der Stiftungsrat ist ehrenamtlich tätig und die Mitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung

Die Stiftungsratsmitglieder sollen selbst gestiftet haben.

Vorstand

Der Vorstand ist das ausführende Gremium ist der Stiftung. Er besteht aus 5 bis 9 Personen.

Der erste Vorstand wird bei der Gründung bestellt und zwar ein Drittel der Mitglieder für 1 Jahr, ein Drittel für 2 Jahre und ein Drittel für 3 Jahre.

Danach wählt der Stiftungsrat die Vorstandsmitglieder für jeweils 3 Jahre. Wiederbestellung, auch mehrmalige, ist möglich.

Der Vorstand berichtet an das Stifterforum und den Stiftungsrat.

Er wird von einer Geschäftsstelle (mind. Halbtags-Bürokraft) von Anfang an unterstützt. Er wird (sobald die Stiftung sich das leisten kann und der Stiftungsrat zustimmt) von einer hauptamtlichen Geschäftsführung unterstützt.

Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig und die Mitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung.

Die Vorstandsmitglieder sollen selbst gestiftet haben. Der Gründungsvorstand soll Mitglieder aus den Generationen 18–39 , 40–59 und Ü60 haben.

Stiftungsforum

Das Stiftungsforum ist ein Gremium, in dem jede Person, die Geld stiftet, auf Lebenszeit einen Sitz hat.

Das Gremium wird vom Vorstand über die Arbeit der Stiftung informiert und gibt Anregungen an den Vorstand.

Stiftungsbereiche

Für die inhaltliche Arbeit bildet der Vorstand Stiftungsbereiche.

Diese Gremien sind unterstützend für die Stiftung tätig. Es gibt Stiftungsbereiche für inhaltlichen Themen der Förderung (Soziales, Bildung, Lokales, Internationales, Natur, Kultur, … ) und für die Stiftungsarbeit.

Bei der Stiftungsarbeit gibt es beispielsweise Fachbereiche für Vermögensverwaltung, Mittelbeschaffung, Öffentlichkeitsarbeit und die Betreuung der Menschen und Organisationen, die gespendet oder gestiftet haben.

Wahlverfahren für Vorstand und Stiftungsrat

Um eine Dauerhaftigkeit der Stiftungsarbeit zu gewährleisten, werden Stiftungsrat und Vorstand nicht komplett neu gewählt sondern immer nur ein Drittel der Mitglieder. Ein ähnliches Verfahren ist das Klassen-Wahlverfahren des Senats der Vereinigten Staaten.

Das heißt für die Stiftung, dass die Sitze der Organe gedrittelt und in die Klassen A, B und C aufgeteilt werden.

Bei der Erstbesetzung beträgt die Amtszeit in Klasse A nur ein Drittel, in Klasse B nur zwei Drittel der üblichen Amtszeit.

Beispiel Stiftungsrat (bei Gründung 2015)

  • 5 Sitze Klasse A werden 2015 für 2 Jahre vergeben,
  • 5 Sitze Klasse B werden 2015 für 4 Jahre vergeben,
  • 5 Sitze Klasse C werden 2015 für 6 Jahre vergeben,

und dann

  • 5 Sitze Klasse A werden 2017 für 6 Jahre vergeben,
  • 5 Sitze Klasse B werden 2019 für 6 Jahre vergeben,
  • 5 Sitze Klasse C werden 2021 für 6 Jahre vergeben,

so dass alle 2 Jahre maximal 5 von 15 Mitgliedern neu in den Stiftungsrat kommen. Für den Vorstand gilt das entsprechend.


Fahrplan zur Stiftung

Die Ziele werden bei Bedarf nachvollziehbar angepasst.

Die Ziele für die nächste Zeit

  • bis Ende November 2013
    • 20 Bürger als potentielle Gründungsstifter
  • bis Ende Februar 2014
    • ein mit der zuständigen Stiftungsbehörde abgestimmter Satzungsentwurf.
  • bis Mitte März 2014
    • ein mit dem zuständigen Finanzamt abgestimmter Satzungsentwurf.
  • bis Ende Oktober 2014
    • ein gemeinnütziger eingetragener Verein, der erste Projekte bis zur Errichtung der Stiftung tragen kann. Siehe Karlsregion e. V.
  • bis Ende Juli 2015
    • insgesamt mindestens 100 Bürger als Gründungsstifter, die jeweils (mindestens) 1,715€ Stiftungskapital zusagen.
    • mindestens 300,000€ Kapital- und Spendenzusagen. Hier sind auch Stiftungen und Unternehmen eingeladen, sich zu beteiligen.
  • 24. September 2015
    • Gründung der Stiftung, erst zu diesem Zeitpunkt muss das zugesagte Stiftungskapital bereitgestellt werden.
    • Eröffnung der Geschäftsstelle
    • ein erstes konkretes Jugendprojekt
    • ein erstes konkretes Projekt für alte Menschen

Mittelfristige Ziele

  • Die Stiftung soll Teil eines Netzwerk der etwa 100 gemeinnützigen Stiftungen in Karlsruhe sein.
  • bis 2017: 1715 Stifter, die jeweils (mindestens) 1,715€ Stiftungskapital zustiften.

Langfristige Ziele

  • Ein eigenes Stiftungshaus als zentrale Anlaufstelle für bürgerschaftliches Engagement.


Was bisher geschah

August 2013

Am 4. August 2013 trafen sich Hauke Löffler und Wilhelm Bühler zu einem ersten Planungstreffen. In Einzelgesprächen mit Dritten wurde die Gründung einer Bürgerstiftung diskutiert und geprüft.

September 2013

Am 17. September 2013 wurde der European Dialogue Silver Award an Wilhelm Bühler verliehen. In seinen Dankesworten macht er die Gründung der Bürgerstiftung öffentlich. Die BNN Karlsruhe berichten am Folgetag.

Oktober 2013

Zur Konkretisierung der Initiative bezüglich Inhalt und Struktur wurden zahlreiche Gespräche geführt. Die Zwischenergebnisse wurden im Internet veröffentlicht.

Es gab außerdem ein erstes Gespräch mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe, der zuständigen Stiftungsbehörde.

Die ersten 10 potentiellen Gründungsstifter haben je 1715 Euro zugesagt.

November 2013

Es wurden weitere Gespräche geführt und die Zwischenergebnisse im Internet veröffentlicht.

Ein erster Satzungsentwurf liegt dem Regierungspräsidium Karlsruhe zur Prüfung vor.

Die ersten 11 potentiellen Gründungsstifter haben je mindestens 1715 Euro zugesagt.

Dezember 2013

Der Satzungsentwurf wurde vom Regierungspräsidium noch nicht geprüft, dies erfolgt voraussichtlich Anfang 2014.

In der ersten Monatshälfte gab es weitere, konstruktive Gespräche, beispielsweise mit der Bürgerstiftung Weingarten.

Januar und Februar 2014

Die Satzung wurde im Bereich der Zwecke aus den Erfahrungen anderer Stiftungen heraus und in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe erweitert. Das besondere Wahlverfahren für die Organe nach Vorbild des US-Senats präzisiert.

Die Initiative hat nach einem für die Fächerstadt passenden Namen gesucht und sich für Fächerstiftung entschieden.

Am 27. Februar wurde die Prüfung der Satzung und des Stiftungsnamens Fächerstiftung vom Regierungspräsidium Karlsruhe positiv abgeschlossen.

März und April 2014

Der Satzungsentwurf wurde Ende Februar beim Finanzamt Karlsruhe-Stadt zur Prüfung der Gemeinnützigkeit eingereicht. Er wurde im März vom Finanzamt positiv geprüft.

Dieser Satzungsentwurf ( http://www.faecherstiftung.de/satzung ) wurde auf der Homepage veröffentlicht und die ersten Gründungsstifter haben der Veröffentlichung ihrer Namen zugestimmt ( http://www.faecherstiftung.de/stifter ) .

Es wurden viele Ideen für Stiftungsaktivitäten gesammelt, vier davon wird die Stiftung direkt nach Errichtung umsetzen und begleiten.

Seit Ende März wird das Logbuch als Rundbrief (Newsletter) fortgesetzt.

Rundbrief

Informationen über die Initiative Fächerstiftung erhalten Sie gerne auch per E-Mail über unseren Rundbrief.

Schicken Sie uns einfach Ihre E-Mail-Adresse und wir tragen Sie ein: Kontaktformular

Technischer Hinweis
Der Rundbrief wird über den Dienstleister Posteo angeboten: Listenverwaltung rundbrief-faecherstiftung

2014

31. März 2014
1. Newsletter der Fächerstiftung 2014
29. Juni 2014
2. Newsletter der Fächerstiftung 2014
16. September 2014
3. Newsletter der Fächerstiftung 2014
18. Januar 2015
Die ultimative Herausforderung für Jugendliche: Gospiel (4. Newsletter)


Siehe auch

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