Difference between revisions of "Gospiel:AkaGo/Satzung"

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vom 9. Mai 2016
 
 
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=== Satzung der Hochschulgruppe Akademische Go-Gruppe Karlsruhe (Go, Baduk, Wéiqí) am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) ===
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== Satzung der Hochschulgruppe Akademische Go-Gruppe Karlsruhe (Go, Baduk, Wéiqí) am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) ==
 
Beschlossen auf der [[Gospiel:AkaGo/Gründungsversammlung|Gründungsversammlung am 18. Mai 2016]]
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=== § 1 Name ===
 
Die Hochschulgruppe trägt den Namen Akademische Go-Gruppe Karlsruhe (Go,
 
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Baduk, Wéiqí). Ihr Kürzel lautet AkaGo.
 
Baduk, Wéiqí). Ihr Kürzel lautet AkaGo.
====§ 2 Zweck der Akademische Go-Gruppe Karlsruhe (Go, Baduk, Wéiqí) ====
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===§ 2 Zweck der Akademische Go-Gruppe Karlsruhe (Go, Baduk, Wéiqí) ===
 
Die AkaGo setzt sich das Ziel, regelmäßig Studierende des Karlsruher Insitituts für Technologie und anderer Karlsruher Hochschulen zum Go-Spiel zusammenzubringen. Außerdem soll die Verbreitung des Go-Spiels gefördert werden.
 
Die AkaGo setzt sich das Ziel, regelmäßig Studierende des Karlsruher Insitituts für Technologie und anderer Karlsruher Hochschulen zum Go-Spiel zusammenzubringen. Außerdem soll die Verbreitung des Go-Spiels gefördert werden.
====§ 3 Mitgliedschaft====
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===§ 3 Mitgliedschaft===
 
:(1) Mitglied der AkaGo kann werden, wer an ihren Aktivitäten teilnehmen möchte und einen Beitrittswunsch gegenüber dem Vorstand äußert.
 
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:(4) Mitglieder können durch Sitzungsbeschluss zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Diese haben kein Stimmrecht und können auch nicht zum Vorstand gewählt werden.
 
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:(5) Ein Mitglied kann auf Antrag ausgeschlossen werden, wenn dies die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit von zwei Drittel der Stimmen beschließt. Der Ausschlussantrag muss vier Wochen vor der MV bekanntgegeben werden.
 
:(5) Ein Mitglied kann auf Antrag ausgeschlossen werden, wenn dies die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit von zwei Drittel der Stimmen beschließt. Der Ausschlussantrag muss vier Wochen vor der MV bekanntgegeben werden.
 
===§ 4 Organe===
 
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Organe der AkaGo sind:
 
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* die Mitgliederversammlung (MV)
 
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* der Vorstand.
 
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:(1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ der AkaGo.
 
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:(2) Die MV beschließt mit relativer Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder, soweit die Satzung nichts anderes vorsieht. Als anwesend gelten auch durch elektronische Hilfsmittel zugeschaltete Mitglieder, sofern die körperlich anwesenden Mitglieder mehrheitlich damit einverstanden sind.
 
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:(4) Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der Stimmen der anwesenden ordentlichen Mitglieder.
 
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:(5) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie mindestens vier Wochen zuvor vom Vorstand eingeladen wurde. Die Einladung kann auch per E-Mail erfolgen.
 
:(5) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie mindestens vier Wochen zuvor vom Vorstand eingeladen wurde. Die Einladung kann auch per E-Mail erfolgen.
====§ 6 Der Vorstand====
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===§ 6 Der Vorstand===
Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden und seinem Stellvertreter. Der Vorstand wird zum Ende jedes Sommersemesters von der Mitgliederversammlung gewa ̈hlt. Die Aufgaben des Vorstandes sind:
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Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden und seinem Stellvertreter. Der Vorstand wird zum Ende jedes Sommersemesters von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Aufgaben des Vorstandes sind:
 
* Leitung der Mitgliederversammlung
 
* Leitung der Mitgliederversammlung
 
* Einladen zu einer MV
 
* Einladen zu einer MV
 
* Entscheidung über die Aufnahme von neuen Mitgliedern
 
* Entscheidung über die Aufnahme von neuen Mitgliedern
====§ 7 Sonstiges====
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===§ 7 Sonstiges===
 
:(1) Die AkaGo ist weder gewerblich, noch eigenwirtschaftlich tätig.
 
:(1) Die AkaGo ist weder gewerblich, noch eigenwirtschaftlich tätig.
 
:(2) Bei Unklarheiten jeder Art gilt grundsätzlich: Alle Mitglieder sind an Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden und dieser rechenschaftspflichtig.
 
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== Gründungsversammlung ==
 
* [[Gospiel:AkaGo/Gründungsversammlung|Gründungsversammlung am 18. Mai 2016]]
 
 
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Revision as of 11:07, 19 May 2016

Go in der Karlsregion
Karlsregion Go-Club – seit 2011 – http://www.karlsgo.de/

Akademische Go-Gruppe Karlsruhe (Gründungssatzung)

Satzung der Hochschulgruppe Akademische Go-Gruppe Karlsruhe (Go, Baduk, Wéiqí) am Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 18. Mai 2016

§ 1 Name

Die Hochschulgruppe trägt den Namen Akademische Go-Gruppe Karlsruhe (Go, Baduk, Wéiqí). Ihr Kürzel lautet AkaGo.

§ 2 Zweck der Akademische Go-Gruppe Karlsruhe (Go, Baduk, Wéiqí)

Die AkaGo setzt sich das Ziel, regelmäßig Studierende des Karlsruher Insitituts für Technologie und anderer Karlsruher Hochschulen zum Go-Spiel zusammenzubringen. Außerdem soll die Verbreitung des Go-Spiels gefördert werden.

§ 3 Mitgliedschaft

(1) Mitglied der AkaGo kann werden, wer an ihren Aktivitäten teilnehmen möchte und einen Beitrittswunsch gegenüber dem Vorstand äußert.
(2) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt (schriftliche Erklärung an den Vorstand) oder Tod.
(3) Die Mitglieder führen jegliche Aktivitäten und Veranstaltungen ehrenamtlich durch.
(4) Mitglieder können durch Sitzungsbeschluss zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Diese haben kein Stimmrecht und können auch nicht zum Vorstand gewählt werden.
(5) Ein Mitglied kann auf Antrag ausgeschlossen werden, wenn dies die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit von zwei Drittel der Stimmen beschließt. Der Ausschlussantrag muss vier Wochen vor der MV bekanntgegeben werden.

§ 4 Organe

Organe der AkaGo sind:

  • die Mitgliederversammlung (MV)
  • der Vorstand.

§ 5 Die Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ der AkaGo.
(2) Die MV beschließt mit relativer Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder, soweit die Satzung nichts anderes vorsieht. Als anwesend gelten auch durch elektronische Hilfsmittel zugeschaltete Mitglieder, sofern die körperlich anwesenden Mitglieder mehrheitlich damit einverstanden sind.
(3) Aufgabe der Mitgliederversammlung ist die Wahl und Entlastung des Vorstandes und die Entgegennahme des Rechenschaftsberichts und die Festlegung der Beitragsordnung sowie die Höhe der Mitgliedsbeiträge für das nächste Jahr.
(4) Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der Stimmen der anwesenden ordentlichen Mitglieder.
(5) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie mindestens vier Wochen zuvor vom Vorstand eingeladen wurde. Die Einladung kann auch per E-Mail erfolgen.

§ 6 Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden und seinem Stellvertreter. Der Vorstand wird zum Ende jedes Sommersemesters von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Aufgaben des Vorstandes sind:

  • Leitung der Mitgliederversammlung
  • Einladen zu einer MV
  • Entscheidung über die Aufnahme von neuen Mitgliedern

§ 7 Sonstiges

(1) Die AkaGo ist weder gewerblich, noch eigenwirtschaftlich tätig.
(2) Bei Unklarheiten jeder Art gilt grundsätzlich: Alle Mitglieder sind an Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden und dieser rechenschaftspflichtig.

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